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Frauenfeindliche Straftaten gesondert in der Kriminalstatistik erfassen?
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DiskussionsleitungSalva
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Frauenfeindliche Straftaten gesondert in der Kriminalstatistik erfassen?
Di, 16. Februar 2021 | Berlin: Digitalstaatsministerin Dorethee Bär (CSU) hat dafür plädiert, frauenfeindliche Straftaten gesondert in die Kriminalstatistik aufzunehmen.
Foto: picture alliance / AP Photo / Esteban Felix / lpb
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Quellen: Spiegel | JFBär: „Denn aussagekräftige Daten sind die Grundlage von wichtigen Analysen, wie man dem Phänomen begegnen kann, ob es zu- oder abnimmt. Deswegen muß Frauenfeindlichkeit als eigene Rubrik in der Kriminalstatistik geführt werden“.
Eine SPIEGEL-Umfrage beim Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern hatte ergeben, dass Gewalt gegen Frauen von den Behörden meist in der Rubrik Partnerschaftsgewalt geführt wird oder bei frauenfeindlichen Kommentaren im Netz unter der Rubrik Onlinehass. Das BKA teilte demnach mit, dass man Frauenfeindlichkeit in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasse.
Die Politikerin warnte vor den Folgen von Frauenhaß. Er vergifte das soziale Miteinander, hinterlasse schwere Seelenschäden und sei der Nährboden für Gewalt, ob durch Cybermobbing oder analog.
Bundesverfassungsgericht stoppt Gesetz gegen „Haß im Netz“
Vor dem Hintergrund drängt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf eine Umsetzung des im vergangenen Jahr beschlossenen Gesetzes gegen „Haß und Hetze“ im Internet. Wer sich im Netz gegen Frauenhaß stelle, werde sonst zur Zielscheibe. Die Täter müßten konsequent von der Justiz verfolgt werden, forderte die Sozialdemokratin.
Das zuvor von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gestoppt. Die Richter bemängelten, daß Unternehmen wie Facebook und Twitter sogenannte Haßkommentare an das Bundeskriminalamt melden sollten.
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Frauenfeindliche Straftaten gesondert in der Kriminalstatistik erfassen?
In welcher Religion Frauen als minderwertig und Eigentum des Mannes angesehen werden, dürfte bekannt sein.
Hier geht es wieder nur um Verwässerung des Tatbestandes.
Hier geht es wieder nur um Verwässerung des Tatbestandes.
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DiskussionsleitungSalva
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Frauenfeindliche Straftaten gesondert in der Kriminalstatistik erfassen?
"Frauenfeindliche Straftaten". Ich kann, ehrlich gesagt, mit dieser Umschreibung nichts anfangen. Was ist denn eine "Frauenfeindliche Straftat" bzw. wann wird denn eine Straftat an einer Frau als "Frauenfeindliche Straftat" gewertet und erfasst? Wenn eine Frau nur deshalb zum Opfer wird, weil der Täter Frauen hasst und meint, alle missbrauchen, misshandeln oder killen zu müssen?
Aber ist das denn gleich Frauenfeindlichkeit, wenn die Frau religiös und/oder kulturbedingt weniger Wert ist als der Mann? Nach unseren Standards eher diskriminierend oder ungleich behandelt, würde ich mal sagen.
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