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Regierung fordert Nutzerverifizierung bei Messengern

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Salva
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Regierung fordert Nutzerverifizierung bei Messengern

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Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 4. Mär. 2021, 18:50

Mi, 3. März 2021: Whatsapp, Signal, Telegram - Das Bundesinnenministerium will bei der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) offenbar noch weitreichende sicherheitspolitische Maßnahmen durchsetzen. Das geht aus einem Forderungskatalog hervor (PDF-Datei), den der E-Mail-Provider Posteo am Dienstag veröffentlichte. Demnach sollen Betreiber sogenannter nummernunabhängiger Telekommunikationsdienste wie Messengern oder E-Mail dazu verpflichtet werden, "Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen".
Das Ministerium übernimmt damit eine Forderung der Innenministerkonferenz, die von den Ländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vorgebracht wurde. Die beiden Länder hatten vor gut einem Jahr zudem im Bundesrat eine Identifizierungspflicht von Nutzern sozialer Netzwerke gefordert.

Whatsapp und Facebook-Messenger

Zur Begründung der Forderung heißt es nun: "Somit kann zur Aufklärung von Straftaten im Einzelfall die Anonymität aufgehoben werden." Erhoben werden sollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum der Nutzer. "In erster Linie zielt diese Regelung auf Messengerdienste ab, die primär durch ausländische Anbieter wie bspw. WhatsApp oder Facebook angeboten werden", schreibt das Ministerium.

Es sei davon auszugehen, dass sich der Aufwand für die Anbieter zumindest teilweise in Grenzen halte, "da bereits Identifizierungsmerkmale zum Teil schon jetzt erhoben werden, um diese als geldwerten Vorteil zu nutzen". Selbst ein Erfüllungsaufwand "im hohen zweistelligen Millionen-Bereich" wäre verhältnismäßig, da dem eine signifikante Verbesserung der Strafverfolgung gegenüberstehe.

Kritik von Posteo

Posteo kritisierte in einem Blogbeitrag die Forderung scharf: "Die Identifizierungspflicht würde die Art und Weise, wie Menschen hierzulande Online-Dienste nutzen, grundlegend ändern. Die Nutzerinnen müssten stets zunächst ein Ident-Verfahren durchführen bzw. den Ausweis vorzeigen und wären gezwungen, ihre verifizierten Daten bei zahlreichen - über die ganze Welt verstreuten - Unternehmen zu hinterlegen."

Seit dem 1. Juli 2017 müssen in Deutschland bereits Prepaid-Karten in einem aufwendigen Verfahren registriert werden. Bei kostenlosen E-Mail-Diensten wird die Identität in der Regel nicht überprüft. Bei Messengern ist nur eine gültige Telefonnummer erforderlich.

Dem Beitrag zufolge liegt dem E-Mail-Provider das Papier seit der vergangenen Woche vor. "Heute wurde uns aus gut informierten Kreisen noch einmal bestätigt, dass die Identifizierungspflicht weiterhin nicht vom Tisch ist. Eine frühere Version des Papiers hatte sogar eine Entschlüsselungspflicht für die Anbieter enthalten - diese scheint nun entfallen", heißt es weiter.

Zu den 15 Punkten der sogenannten Formulierungshilfe gehört an erster Stelle die Forderung, Telekommunikationsdienste bei der Mithilfe zur Installation von Staatstrojanern zu verpflichten.
Quelle: Golem
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