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Diebstahl im Supermarkt

Wer kennt diese gestohlenen Gegenstände oder Sachen?
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tara73
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Diebstahl im Supermarkt

#1

Ungelesener Beitrag von tara73 » Di, 27. Nov. 2018, 14:50

Hallo,

ich habe eine Frage: mir wurde im Supermarkt 100 € aus meiner Tasche gestohlen.
Im Supermarkt gab es Videoüberwachung und die Tat ist auf den Filmen zu sehen.

Ich habe Anzeige erstattet und das LKA bearbeitet den Fall.
Mich würde aber im Voraus interessieren, was ist, wenn man den Täter nicht identifizieren kann. Mir wurde schon von der Filialleitung mitgeteilt, das er/sie nicht mit Karte bezahlt hat und dort wohl auch nicht bekannt ist.

Würde das bedeuten, das man sozusagen alles schön sehen kann, es aber keine Konsequenzen geben kann, weil der Mensch nicht identifiziert werden kann? Oder anders gefragt, was hat die Poliuei (LKA) hier für Mittel, die Personalien herauszufinden?
Wer kennt sich hier aus? Danke für Rückmeldung im Voraus.

(Mods, gerne Post verschieben in anderes Forum, wenn es dort besser passt)
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Diebstahl im Supermarkt

#2

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 27. Nov. 2018, 18:23

Hallo @tara73 , zunächst mal herzlich Willkommen bei Allcrime :like:

Wenn du Anzeige erstattet hast, dann müsstest du eine "Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige" von den Polizeibeamten bekommen haben. Das heißt, es wird ermittelt und nebst eventuellen Zeugenbefragungen auch das Überwachungsvideo ausgewertet. Die Polizei trägt dann ihre Erkenntnisse zusammen und übergibt die der zuständigen Staatsanwaltschaft, die natürlich über den Vorfall in Kenntnis gesetzt wurde. Sollte der Gauner nicht gefasst werden können, wird die Staatsanwaltschaft das Ermittlungserfahren einstellen, dir dazu ein DIN A 4 Blatt u.a. mit dem Aktenzeichen zusenden und das war's dann.

Polizei und StA verfügen natürlich über Mittel und Wege, wenn sie eine Straftat aufklären müssen. In deinem Fall geht es aber um "lächerliche" 100 Euro, da macht sich niemand groß verrückt. Das nennt sich dann "Geringfügigkeit", weil der (Ermittlungs)Aufwand in keiner Relation zum Nutzen bzw. Wert des gestohlenen Gegenstandes steht.
Dein Fall könnte aber auch anders gelagert sein und zwar dann, wenn sich z.B. anhand des Überwachungsvideo herausstellt, dass der Verbrecher auch anderswo Diebstähle begangen hat. In diesem Fall wäre der ein Intensiv-, Mehrfach oder Serientäter und da könnte die Staatsanwaltschaft durchaus auch eine öffentliche Fahndung ausrufen und sogar ein Foto von der gesuchten Person mit dazu hängen. Das wäre für dich und auch für die anderen Geschädigten jedenfalls günstiger, weil die Aufklärungsquote dementsprechend höher ist. Ob du deswegen deine 100 Euro zurückbekommst? :ghost:
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#3

Ungelesener Beitrag von tara73 » Mi, 28. Nov. 2018, 10:52

Hallo Salva,

vielen Dank für die informative Antwort. Das entspricht so dem, was ich mir schon gedacht habe. Die Chancen stehen da wohl nicht so gut. In diesem Zusammenhang überlege ich nämlich, ob ich mich noch eingehender versuche, nochmal mit dem Ladeninhaber zu sprechen. Die Mitarbeiter haben sich wohl alle die Aufnahmen angesehen und müssten daher das Gesicht/Geschlecht des Täters kennen. Die beste Möglichkeit wäre doch nun, wenn alle Mitarbeiter darauf hingewiesen werden, wenn sie diesen Menschen dort wieder im Laden sehen, seine/Ihre Personalien aufzunehmen. Aber das darf wahrscheinlich kein Zivilist bzw. das braucht der Typ dann nicht machen. Die einzige Chance wäre wohl, wenn ein Mitarbeiter ihn erkennt und er mit Karte bezahlen würde. Oder siehst Du hier noch andere Möglichkeiten für das Geschäft, wenn er dort wieder auftaucht, seine Identität fest zu machen? Vielleicht gleich die Polizei rufen?
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Diebstahl im Supermarkt

#4

Ungelesener Beitrag von Salva » Mi, 28. Nov. 2018, 20:25

tara73 hat geschrieben:
Mi, 28. Nov. 2018, 10:52
Das entspricht so dem, was ich mir schon gedacht habe. Die Chancen stehen da wohl nicht so gut.
Kommt darauf an, welche Chancen du meinst. Die Chance, dass du deine 100 Euro wieder bekommst oder jene, dass der Dieb gefasst wird. Oder beides ;)

tara73 hat geschrieben:
Mi, 28. Nov. 2018, 10:52
In diesem Zusammenhang überlege ich nämlich, ob ich mich noch eingehender versuche, nochmal mit dem Ladeninhaber zu sprechen.
Nein. Das ist Sache der Polizei und wenn du Fragen z.B. zum Ermittlungsstand hast, ist die der richtige Ansprechpartner für dich. Oder die Staatsanwaltschaft.

tara73 hat geschrieben:
Mi, 28. Nov. 2018, 10:52
Die Mitarbeiter haben sich wohl alle die Aufnahmen angesehen und müssten daher das Gesicht/Geschlecht des Täters kennen. Die beste Möglichkeit wäre doch nun, wenn alle Mitarbeiter darauf hingewiesen werden, wenn sie diesen Menschen dort wieder im Laden sehen, seine/Ihre Personalien aufzunehmen. Aber das darf wahrscheinlich kein Zivilist bzw. das braucht der Typ dann nicht machen.
Die Mitarbeiter dürfen natürlich nach dem Dieb Ausschau halten und wenn der dort wieder auftaucht, sollten sie sofort die Polizei verständigen. Alles andere wäre ein Verstoß gegen das "Persönlichkeitsrecht" (Art. 1 + 2 Grundgesetz) und das ist logischerweise strafbar.

tara73 hat geschrieben:
Mi, 28. Nov. 2018, 10:52
Die einzige Chance wäre wohl, wenn ein Mitarbeiter ihn erkennt und er mit Karte bezahlen würde. Oder siehst Du hier noch andere Möglichkeiten für das Geschäft, wenn er dort wieder auftaucht, seine Identität fest zu machen? Vielleicht gleich die Polizei rufen?
Der einzige mir bekannte legale Weg zur Identitätsfestellung wäre die Begehung einer erneuten Straftat, bei der der Dieb inflagranti erwischt wird. Es reicht aber auch schon der begründete Verdacht, dass eine Straftat im Raum steht. In beiden Fällen tritt dann sogar für "Zivilisten" der "Jedermann-Paragraph" alias § 127 StPO - Vorläufige Festnahme inkraft und der mutmaßliche Dieb kann festgehalten werden. Bis die Polizei eintrifft und alles weitere veranlasst bzw. durchführt.
Gibt es in diesem Geschäft Sicherheitsfachkräfte (Securities)? Dann sieht das Ganze ein bisschen anders aus, weil die aufgrund ihrer Ausbildung erweiterte Befugnisse haben könnten und u.a. auch die Personalien feststellen dürfen. Ohne Polizei geht's trotzdem nicht.

Wie auch immer: ein in die Ecke getriebener Straftäter kann ganz schnell ganz gefährlich werden und sich entsprechend zur Wehr setzen! Auch mit Waffen wie Messer usw. Das sollte niemals vergessen werden.
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Diebstahl im Supermarkt

#5

Ungelesener Beitrag von Salva » Mi, 28. Nov. 2018, 20:43

Einen Tipp hätte ich noch für dich, @tara73:

Das Forum von Polizist=Mensch.

Ursprünglich ein Blog von Polizisten für Polizisten und BürgerInnen, gibt es jetzt eben auch ein Forum für Jedermann. :like:
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Diebstahl im Supermarkt

#6

Ungelesener Beitrag von tara73 » Do, 29. Nov. 2018, 14:22

Hallo Salva,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich denke, ich stelle mich schonmal darauf ein, den Brief vom Staatsanwalt mit der Nachricht 'wegen Geringfügigkeit eingestellt' zu bekommen...:rage: Naja, wer weiß, ein bißchen Hoffnung bleibt natürlich. Mir wären beide Sachen gleich wichtig, das der Mensch mitkriegt, er wurde gefaßt und hat dann ja wohl hoffentlich einen Eintrag in seinem polizeilichen Führungszeugnis. Und das Geld zurückbekommen wäre natürlich auch gut.
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#7

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 30. Nov. 2018, 03:32

tara73 hat geschrieben:
Do, 29. Nov. 2018, 14:22
Ich denke, ich stelle mich schonmal darauf ein, den Brief vom Staatsanwalt mit der Nachricht 'wegen Geringfügigkeit eingestellt' zu bekommen...:rage:
Die Mitteilung der StA vom Dezember 2017 an mich lautete:

"Sehr geehrter Herr Barbera,

das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil der Täter bisher nicht ermittelt werden konnte.

Sollte der Täter im Verlauf weiterer Ermittlungen bekannt werden, so erhalten Sie Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. XXX
Staatsanwältin"

Darüber noch die Angaben zur Straftat wie z.B. Ort, Tatzeit und dem Aktenzeichen. Das war's mit meiner Anzeige wegen Diebstahls. Wenn ich dir die Umstände erklären würde, vor allem die "Ermittlungsarbeit" der beiden Polizisten, würde dich nichts mehr wundern :)
tara73 hat geschrieben:
Do, 29. Nov. 2018, 14:22
Naja, wer weiß, ein bißchen Hoffnung bleibt natürlich. Mir wären beide Sachen gleich wichtig, das der Mensch mitkriegt, er wurde gefaßt und hat dann ja wohl hoffentlich einen Eintrag in seinem polizeilichen Führungszeugnis. Und das Geld zurückbekommen wäre natürlich auch gut.
Ja klar! Wobei man nicht vergessen sollte:
Bei dir ging es "nur" um 100 Euro, bei mir nur um 20 + sämtliche Papiere + mein Handy. Da Diebe in der Regel aber nicht nur einmal sondern immer wieder zuschlagen, können solche "geringfügigen" Diebstähle enorme Ausmaße annehmen. 10 mal 100 € geklaut sind schon 1000 und 5 Handy's gezwickt ist auch nicht gerade wenig! Ich drücke dir jedenfalls beide Daumen! :like: :like:
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