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BETRUG: Kanalhaie schnappen nach Kundschaft

Warnhinweise der Polizei!
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Salva
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BETRUG: Kanalhaie schnappen nach Kundschaft

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 22. Jun. 2015, 09:00

LKA-NRW: Gemeinsame Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW und des Landeskriminalamtes NRW: Kanalhaie schnappen nach Kundschaft - Warnung vor dreisten Geschäften an der Haustür

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Düsseldorf (ots) - Die erste reguläre Frist zur Kanaldichtheitsprüfung, die private Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten bis Ende des Jahres beachten müssen, ruft auch Kanalhaie auf den Plan: Unseriöse Rohrsanierer scheren sich hierbei nicht um den speziellen Geltungsbereich, sondern rufen wahllos an, klingeln an der Haustür oder überrumpeln arglose Hauseigentümer in der Kneipe mit dem dringenden Rat, schnell noch von ihnen fristgerecht eine Zustands- und Funktionsprüfung ihrer privaten Abwasserleitung durchführen zu lassen. Die vorgeschriebene Prüfung könne mit Hilfe einer speziellen Kanal-TV-Untersuchung samt Bescheinigung zum Schnäppchenpreis von 59 Euro durchgeführt werden - so lautet meist die drängende Empfehlung. "Machen sich die vermeintlichen Fachfirmen dann mit ihren Gerätschaften und Kamera an der Abwasseranlage des Hauses zu schaffen, überraschen sie die Eigentümer etwa mit der Nachricht, die Leitungen seien marode und dringend sanierungsbedürftig", schildert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die gängige Masche windiger Kanalsanierungsfirmen auf Kundenfang. "Keinesfalls sollte man sich von Betrügern überrumpeln lassen! Vor der Auftragserteilung sollten immer mehrere schriftliche Angebote eingeholt und ausreichend Zeit zur Prüfung erbeten werden. Wer massiv an der Haustür bedrängt oder bedroht wird, sollte die Polizei über die Notrufnummer 110 rufen", rät Uwe Jacob, Direktor des Landeskriminalamts NRW (LKA NRW). Gemeinsam wollen das Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW und die örtlichen Polizeidienststellen gewieften Kanalhaien das unseriöse Handwerk legen. Sie geben Ratsuchenden hilfreiche Tipps, um unerwarteten Attacken mit der richtigen Gegenwehr zu begegnen:

Prüffrist bis Ende des Jahres nicht für alle: Um Schäden für Haus und Umwelt zu vermeiden, müssen zunächst Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 verlegt wurden, bis Ende 2015 von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Später installierte Leitungen unterliegen einer Prüffrist bis Ende 2020. Wird bei der Prüfung ein Schaden festgestellt, können sich Sanierungsfristen bis zu zehn Jahren ergeben. Hauseigentümer außerhalb von Wasserschutzgebieten sind nicht an die speziellen Prüffristen gebunden. Sie müssen jedoch für eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung ihrer Leitungen sorgen.

Nur Angebote anerkannter Betriebe vergleichen: Mit der Überprüfung von Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollten nur Betriebe beauftragt werden, deren sachkundige Mitarbeiter eigens in einer "NRW-Liste" im Internet verzeichnet sind - unter http://www.sadipa.it.nrw.de/sadipa. Soweit ein Unternehmen hier nicht aufgeführt ist, ist davon auszugehen, dass es die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt und die zuständigen Stellen in der Kommune die Prüfung nicht anerkennen werden. Den verlockenden Schnäppchenpreisen an Haustür und Telefon zum Trotz: In einen Angebotsvergleich sollten deshalb nur Betriebe einbezogen werden, die auch auf "NRW-Liste" verzeichnet sind. Denn ansonsten muss die gesetzlich vorgeschriebene Funktionsprüfung wiederholt und damit noch einmal bezahlt werden.

Massivem Druck widerstehen: Dubiose Firmen werden mit Schnäppchenpreisen, Finten und sogar Täuschungen versuchen, die Konkurrenz auszustechen, um an einen Auftrag zu kommen und den geforderten Rechnungsbetrag möglichst sofort zu kassieren. Wer sich hierbei stark unter Druck gesetzt fühlt, sollte bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Hierzu ist es ratsam, die Kontaktdaten der Kanalfirma zu kennen und den Sachverhalt in allen Einzelheiten - vom Auftreten der Firma über Auftragsvergabe, Druck oder Täuschung - schildern zu können. Auch die Benennung eines Zeugen oder Fotos von den vorgenommenen Arbeiten können für die weitere Strafverfolgung dienlich sein.

Vorsicht bei Zusatzarbeiten: Manche Unternehmen haben neben einer Funktionsüberprüfung auch noch fragwürdige Folgedienstleistungen im Angebot. Dazu zählt etwa das überflüssige Auskleiden von Leitungen. Oder sie täuschen gravierende Schäden vor, die nicht existieren, nur um sie gegen teures Geld scheinbar zu beseitigen. Hände weg von spontanen Auftragsvergaben! Auf jeden Fall sollten Betroffene sich erst eine Videoaufnahme mit den erkannten Schäden zeigen lassen.

Auftrag und Vertrag widerrufen: Eigentümer, die in den eigenen vier Wänden mit ungutem Gefühl eine Unterschrift unter einen Prüf- oder Sanierungsauftrag gesetzt haben, können Schlimmeres oft verhindern, wenn sie den Vertrag binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses schriftlich widerrufen - am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wurde den Betroffenen keine gesonderte Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt, bleiben ihnen noch 12 Monate und 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Hilfreiche Informationen hat auch der kostenlose Flyer "Das Geschäft mit Ihrer Abwasserleitung" parat. Erhältlich in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Hier weiß man auch rechtlichen Rat, um einen Kanalhai loszuwerden oder aus einem dubiosen Vertrag auszusteigen. Rechtsrat gibt es auch beim Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW, Telefon 0211/38 09 300 - und zwar montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr. Einen Notruf in einer akuten Drucksituation nimmt die Polizei unter 110 entgegen. Strafanzeigen können jederzeit in allen Polizeiwachen gestellt werden.

Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Pressestelle
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 939-7330,-7331
Fax: 0211 / 939-7339
E-Mail:
pressestelle.lka@polizei.nrw.de..

Quelle: LKA NRW
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Re: NRW: Kanalhaie schnappen nach Kundschaft

#2

Ungelesener Beitrag von Salva » Mo, 22. Jun. 2015, 10:03

Fakt ist:

Die Aufnahme eines Sachkundigen in die vielgepriesene LANUV-Liste Hier geht's zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW[/name] erfolgt Personen- und nicht Firmenbezogen und ist somit kein Garant für den Hauseigentümer, dass er für sein Geld auch eine fachgerechte Ausführung der von ihm beauftragten Leistungen bekommt. Um in in der LANUV-Liste aufgenommen zu werden reicht es, das Ausbildungszertifikat einzureichen. Die Firma, für die der Sachkundige tätig ist, wird dabei nicht überprüft.

Alle Sachkundigen, die ein entsprechendes und anerkanntes Ausbildungszertifikat bzw. Sachkundenachweis einer durch das Land zugelassenen Ausbildungsstätte erbringen können, wurden gemäß den den einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben ausgebildet und durch eine schriftliche und praktische Prüfung geprüft.
Während der Dauer der Ausbildung (3 - 5 Tage) hat jeder Auszubildende sein eigenes Equipement mitzubringen, welches durch die Ausbilder überprüft und für geeignet erklärt werden muss. Wer die Kriterien nicht erfüllt, wird vom Lehrgang ausgeschlossen.
Am Sachkundigen liegt es also nicht, denn der weiß, was er zu tun hat.

Abwasserkanäle haben nun mal leider die Eigenschaft, dass sie von den Blicken Aller im Erdreich verbogen liegen.
Wer also auf Nummer sicher gehen will, dass ihm von der ausführenden Firma keine Aufzeichnungen anderer und stark defekter Kanäle untergejubelt werden, sollte tunlichst vermeiden, die Ausführenden alleine und unbeaufsichtigt agieren zu lassen.
Ratsam ist es, am Tag der Prüfung selbst anwesend zu sein, um jede Kanalbefahrung selbst und live betrachten und sich im besten Fall anhand einer Skizze Notizen der Schadstellen machen zu können. Auf diese Art gibt es nach dem Erhalt der der Prüfungsunterlagen und Aufzeichnungen keine böse Überraschung und wenn: dann ab zur Polizei!

Ein weiterer Fehler, den viele Hauseigentümer begehen:
Warum soll die untersuchende Firma im Falle einer notwendigen Reparatur, Renovation oder Sanierung diese Arbeiten zwangsläufig gleich selbst durchführen dürfen?
Hier ist es empfehlenswert, mit den erhaltenen Prüfungsunterlagen zwei oder drei andere Firmen anzuschreiben und Lösungsvorschläge + Abgabe von Angeboten anzufordern.

Wer generell mit dieser Prüfpflicht überfordert ist, sollte ein Planungs- oder Ingenieurbüro beauftragen, denn die Kosten hierfür stehen in keiner Relation zu den tausenden von Euros, die solch eine Überprüfung samt Kanalsanierung kosten kann!
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