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von pfiffi
Do, 29. Okt. 2015, 19:13
Forum: Justizirrtümer und -skandale
Thema: Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann
Antworten: 21
Zugriffe: 8664

Re: Falsche Freisprüche

Salva hat geschrieben:Wieso wurde diese Analyse nach 31 Jahren überhaupt noch durchgeführt, wenn der Fall eh schon verjährt war? Was sollte damit erreicht werden, wenn der Täter nicht mehr bestraft werden kann und der Mord somit ungesühnt bleibt?
Alles was jetzt bleibt sind verzweifelte Hinterbliebene und ein "Täter", dessen tatsächliche Schuld erst vor Gericht bewiesen werden müsste, um den auch als solchen an den Pranger stellen zu können. DNS- Analyseergebnisse hin oder her.
Unterm Strich: viel heiße Luft und Wirbel um nichts. Eine Gesetzesänderung wird auch dieser Fall nicht erzwingen können, falls diese "Aktion" dafür gedacht war.
Mord verjährt nicht, wohl aber eben Schadensersatzansprüche. Da Mord nicht verjährt, war die DNA-Analyse durchzuführen.

Wie geht man damit um? Im Prinzip kennt man den Täter (jenseits aller noch möglichen Zweifel war er es, punkt)...ich sage: Bessere Chancen für Wiederaufnahme/Neuverhandlung...aber in beide Richtungen!
von pfiffi
Mo, 17. Aug. 2015, 19:36
Forum: Justizirrtümer und -skandale
Thema: Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann
Antworten: 21
Zugriffe: 8664

Re: Falsche Freisprüche

So, wie ich bei Verurteilten dafür bin, den Wiederaufnahmekorb nicht allzu hoch zu hängen, so sollte es umgekehrt auch möglich sein, einen irrtümlichen Freispruch neu zu verhandeln.

Ich verstehe das Argument "Rechtssicherheit" (laienhaft gesagt: irgendwann muss mal Schluß sein) sehr gut - deswegen sollte man das bei Bagatellsachen auch nicht ausufern lassen. Aber bei Mord, Totschlag, Entführung - also bei schweren Verbrechen, die ja auch entsprechend selten sind - sollte man das m.E. neu regeln. Wohlgemerkt: In beide Richtungen!

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