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von sweetdevil31
Di, 24. Nov. 2015, 11:20
Forum: Justizirrtümer und -skandale
Thema: Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann
Antworten: 21
Zugriffe: 8600

Re: Der Fall Frederike von Möhlmann

Ein Vater gibt nicht auf

24.11.2015 – 10:06 Uhr
Obwohl Hans von Möhlmann, 72, im Kampf um eine Wiederaufnahme des Strafprozesses gegen den mutmaßlichen Mörder seiner Tochter zuletzt eine Niederlage hinnehmen musste, ist sein Wille ungebrochen: Er will Gerechtigkeit erlangen. Am heutigen Dienstag findet dazu ein erstes Gespräch zwischen Vertretern des Bundesjustizministeriums und dem Vater, seinem Anwalt Wolfram Schädler sowie dem Direktor des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht, Hans Jörg Albrecht, in Berlin statt.

Albrecht unterstützt als Experte das Anliegen des Vaters. Ziel ist es, falls sich mindestens 100.000 Unterstützer anschließen, Bundesjustizminister Heiko Maas persönlich eine Petition zur Änderung der Strafprozessordnung zu überreichen. Denn bisher ist die Wiederaufnahme eines Falls zu Lasten eines Freigesprochenen so gut wie unmöglich. Zur Zeit beläuft sich die Zahl der Unterstützer auf mehr als 70.000.
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Spiegel
von sweetdevil31
Mi, 9. Sep. 2015, 12:31
Forum: Justizirrtümer und -skandale
Thema: Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann
Antworten: 21
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Re: Falsche Freisprüche

Und damit hat es sich wohl leider für den Vater erledigt...echt traurig, wo sie den Täter direkt vor der Nase haben :(
Es sollte was das angeht, tatsächlich eine Gesetzesänderung geben...sollten Täter, egal nach wie vielen Jahren, erwischt werden, haben sie dafür gerade zu stehen.
sweetdevil31 hat geschrieben:LKA-Experten konnten 2012 jedoch DNA-Spuren sichern, die den Mann schwer belasten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist aber nur möglich, wenn der 56-Jährige die Tat gesteht. Das geschah jedoch bislang nicht.
Wer wäre schon so dumm und würde es nach über 30 Jahren zugeben?!
von sweetdevil31
Mi, 9. Sep. 2015, 12:27
Forum: Justizirrtümer und -skandale
Thema: Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann
Antworten: 21
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Re: Falsche Freisprüche

1981 vergewaltigt und getötet
Mord an Frederike († 17) bleibt ungesühnt


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Vater Hans von Möhlmann mit einem Foto seiner Tochter

Lüneburg – Auch im Zivilprozess um den grausamen Mord an Schülerin Frederike († 17) vor mehr als drei Jahrzehnten ist die Tat ungesühnt geblieben.

Das Landgericht Lüneburg lehnte eine Klage des Vaters Hans von Möhlmann auf Schmerzensgeld ab. Das wurde am Mittwoch verkündet. Die Ansprüche seien verjährt, begründete die Kammer.

Die junge Frau war 1981 nahe Hambühren bei Celle vergewaltigt und getötet worden. Ein heute 56-Jähriger wurde 1983 freigesprochen.

LKA-Experten konnten 2012 jedoch DNA-Spuren sichern, die den Mann schwer belasten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist aber nur möglich, wenn der 56-Jährige die Tat gesteht. Das geschah jedoch bislang nicht.

Quelle: Bild
von sweetdevil31
Do, 20. Aug. 2015, 05:59
Forum: Justizirrtümer und -skandale
Thema: Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann
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Re: Falsche Freisprüche

Der verzweifelte Kampf eines Vaters um Gerechtigkeit
Ich will, dass der Mörder meiner Tochter bestraft wird


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Vater Hans von Möhlmann mit einem Bild seiner ermordeten Tochter Frederike auf dem Friedhof. Ihr Grab ist schon eingeebnet

Hambühren/Lüneburg – Sein Blick: versteinert. Die Lippen: zusammengekniffen. Erstarrt steht er vorm Richtertisch, kerzengerade. Als könne er nicht glauben, was er da hört...

Seit mehr als 34 Jahren wartet ein Vater aus Hambühren bei Celle darauf, dass der gewaltsame Tod seiner Tochter gesühnt wird.

Der mutmaßliche Killer ist der Polizei bekannt und läuft frei herum – doch er kann nicht mehr bestraft werden!
Ein Fall, der ganz Deutschland aufwühlt und für Diskussionen sorgt!

Der Vater: Hans von Möhlmann (72), ehemaliger Sozialarbeiter. Weil ein Strafverfahren ausgeschlossen ist, reichte er Zivilklage auf Schmerzensgeld ein, um den Verdächtigen vor Gericht zu bringen. Vergeblich.

Die Zuhörer im Saal 142 des Landgerichts Lüneburg spüren die jahrzehntelang aufgestaute Wut, die Verzweiflung: Seine damals 17-Jährige Tochter Frederike wurde 1981 bei Celle erst vergewaltigt, dann mit 11 Messerstichen totgemetzelt.

Der Kurde Ismet H. geriet in Verdacht, wurde zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt – aber im Revisionsverfahren später freigesprochen. Er bekam sogar Haftentschädigung.

2012 rollte das LKA den Fall wieder auf, die Beamten werteten Beweismaterial mit neuen DNA-Methoden aus. Und siehe da: Die sichergestellte DNA im Slip des Opfers stammt von Ismet H. (heute 56, hat Familie).

Doch: Eine erneute Mordanklage ist nach deutschem Recht nicht möglich!
Deshalb der ungewöhnliche Weg einer Zivilklage.
Der Vater wendet sich zum Richtertisch: „Ich will, dass der Mörder meiner Tochter bestraft wird!“

Zivilrichterin Christa Dopatka blickt ihn mitfühlend an, belehrt ihn: „Vom Zivilgericht wird niemand bestraft!“

Hannovers Top-Anwalt Matthias Waldraff (63), der den Kurden vertritt: „Die Klage ist aussichtslos. Schadensersatz-und Schmerzendgeldansprüche sind nach 30 Jahren verjährt!“

Wie gerecht ist dieses Recht?

Der Mord an Frederike von Möhlmann (17) vor 34 Jahren bleibt ungesühnt. Trotz der belastenden DNA-Spuren sind Polizei und Richtern nach dem Freispruch des Schwurgerichts Stade 1983 die Hände gebunden.

Denn nach deutschem Recht kann ein rechtskräftig Freigesprochener in der gleichen Sache nicht noch einmal angeklagt werden – so steht es im Grundgesetz. Ausnahme: Der Täter legt nach seinem Freispruch doch ein Geständnis ab.

Der Anwalt des Vaters will nun erreichen, dass ein weiterer Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren (§362 STPO) gesetzlich verankert wird, z. B. wenn neue DNA-Ergebnisse nahelegen, dass ein Freigesprochener doch der Täter ist. In unserem Nachbarland Österreich ist das möglich.

Quelle: Bild.de
von sweetdevil31
So, 16. Aug. 2015, 08:07
Forum: Justizirrtümer und -skandale
Thema: Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann
Antworten: 21
Zugriffe: 8600

Falsche Freisprüche - Der Mordfall Frederike von Möhlmann

Prozeß in Lüneburg
Ein Vater erklärt, warum der Mörder seiner Tochter frei ist
Vor 34 Jahren wurde Frederike von Möhlmann (17) ermordet

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Hans von Möhlmann (72) mit Reporter Holger Karkheck auf dem Friedhof bei Celle. Hier wurde Frederike vor 34 Jahren bestattet. Ihr Grab ist inzwischen eingeebnet

In drei Tagen spricht das Landgericht Lüneburg Ungerechtigkeit. Denn am Mittwoch wird dort die Klage von Hans von Möhlmann verhandelt. Der Vater (72) hat den mutmaßlichen Mörder seiner Tochter auf Schmerzensgeld verklagt. Der Termin steht fest: 11.30 Uhr, Saal 142. Und auch der Ausgang des Verfahrens steht wohl fest. Der freundliche Rentner in Gesundheitsschuhen wird nicht weit kommen. Weil Recht und Gerechtigkeit zwar so ähnlich klingen, aber eben auch nur so ähnlich sind.

Seit 34 Jahren ist von Möhlmanns Tochter Frederike tot. Seit zwei Jahren ist im Prinzip klar, wer ihr Mörder ist. Ins Gefängnis muss der wahrscheinliche Täter trotzdem nicht. Grund dafür ist eine, unjuristisch ausgedrückt, sehr merkwürdige Gesetzgebung.

Frederike von Möhlmann ist 17 Jahre alt, als sie am 4. November 1981 von einer Chorprobe im niedersächsischen Celle abends nach Hause trampt. Die Gymnasiastin wohnt im rund zehn Kilometer entfernten Dorf Hambühren. Die Bundesstraße 214 führt durch dichten Wald.

Der Mann, zu dem Frederike ins Auto steigt, vergewaltigt sie. Als die Schülerin fliehen will, sticht er elfmal auf sie ein und schneidet ihr die Kehle durch.

Das Gericht verurteilt den türkischen Arbeiter Ismet H. zu lebenslanger Haft. Reifen- und Faserspuren am Tatort scheinen ausreichende Indizien zu sein. Im Berufungsverfahren bezweifelt ein Gutachter, dass es H. gewesen sein könne. Das Verfahren endet am 13. Mai 1983 mit einem Freispruch.

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Das letzte Foto von Frederike (17), es entstand etwa zwei Monate vor ihrem Tod

Ismet H. kann sein Leben weiterführen wie gewohnt. Hans von Möhlmann wirft der Mord an seiner Tochter völlig aus der Bahn. Der Vater weist sich selbst für mehrere Monate in die „Klapsmühle“ ein, wie er es formuliert.

Von Frederikes Mutter lebt er seit Jahren getrennt. Die beiden haben geheiratet, da ist Hans gerade 18 Jahre alt. Er ist im Heim aufgewachsen, wurde von katholischen Brüdern missbraucht. Nach der Scheidung wird von Möhlmann obdachlos, schläft im Männerheim „Pik As“ in Hamburg. Dann bekommt er mit fast 30 Jahren endlich die Kurve. Er macht Abitur und studiert Sozialpädagogik in Hildesheim. Und dann ermordet jemand seine Tochter.

Die Suche nach dem Täter wird Hans von Möhlmanns Lebensaufgabe. Jahrelang sucht er in Zeitungen nach Fällen, die Parallelen aufweisen. Er liest viel über die Fortschritte der Kriminalistik. Irgendwann bittet er den damaligen niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) um Hilfe. Der lässt den Fall neu aufrollen.

Dann der Durchbruch: Durch neue Methoden können die Beamten 2012 die DNA von Ismet H. an der Unterwäsche von Frederike nachweisen. Ein erdrückender Beweis. Und was passiert? Nichts.

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Von Möhlmann mit seinem Anwalt Dr. Wolfram Schädler. Der 67-Jährige ist ehemaliger Bundesanwalt am Bundesgerichtshof

Der Freispruch von 1983 gilt für alle Ewigkeit. „Wäre der Prozess damals nur eingestellt worden, könnte man den Täter heute wieder vor Gericht bringen“, sagt Rechtsanwalt Wolfram Schädler, der Hans von Möhlmann vertritt. „Aber wer einmal freigesprochen wurde, kann wegen des gleichen Verbrechens nicht neu angeklagt werden.“ Strafprozessordnung, Paragraf 362. Nur wenn Ismet H. ein Geständnis ablegen würde, könnte ihm erneut der Prozess gemacht werden. Doch H. schweigt.

Dieses Gesetz wollen von Möhlmann und sein Anwalt jetzt ändern. Sie haben auf change.org eine entsprechende Petition gestartet. Und sie hoffen auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Von Möhlmann: „In Ländern wie Österreich, Schweden oder England ist es längst möglich, dass ein abgeschlossenes Verfahren neu aufgerollt wird, wenn es neue Beweise gibt.“

Und was ist mit dem Prozess um Schmerzensgeld? „Mord verjährt nie, Schmerzensgeldansprüche allerdings nach 30 Jahren“, sagt Anwalt Schädler. „Das wäre in diesem Fall also 2011 der Fall gewesen. Auch das ist nicht nachvollziehbar. Wie sollte Herr von Möhlmann Schmerzensgeld verlangen, solange er nicht wusste, wer der Täter ist?“ Der Prozess nächste Woche ist also mehr dazu da, die Justiz wachzurütteln als Geld zu bekommen.

Es ist kompliziert. Und auch wieder nicht. Am Ende geht es nur um eines: Gerechtigkeit. „Ich will, dass der Mörder meiner Tochter eine Strafe bekommt“, sagt Hans vom Möhlmann.

http://www.bild.de/news/inland/mord/hie ... .bild.html

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