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Arkansas

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Eagle
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Akansas: 9 Hinrichtungen aufgeschoben

#1

Ungelesener Beitrag von Eagle » Sa, 10. Okt. 2015, 19:55

Samstag, 10. Oktober 2015

Bild nicht mehr vorhandenNeun Todeskandidaten wollen vor ihrer Hinrichtung wissen, was in ihrem Giftcocktail ist.



Die Todeskandidaten klagten auf Offenlegung der Zusammensetzung der Giftspritzen, ein Richter des US-Bundesstaates Arkansas stoppte 9 Hinrichtungen. Für 8 der Todeskandidaten stand der Hinrichtungstermin fest, 2 davon am 21. Oktober 2015

43 Minuten lang rang Clayton Lockett mit dem Tod. Dann löste der Giftcocktail in seinem Körper einen tödlichen Herzinfakt aus. Diesem qualvollen Ende wollen neun Todeskandidaten in Arkansas entgehen. Sie reichen Klage ein - und bekommen Recht.
Eine Reihe von qualvollen Hinrichtungen hatte im vergangenen Jahr eine Debatte über die in den USA verwendeten Giftcocktails ausgelöst.
Die Justizministerin von Arkansas, Leslie Rutledge, kritisierte die Entscheidung. Erneut müssten die Opfer der Verbrechen auf "Gerechtigkeit" warten, erklärte die Politikerin der Republikanischen Partei. "Ich werde weiter für die Opfer dieser Morde und ihre trauernden Familien kämpfen."
n-tv.de



Folgende Hinrichtungen wurden aufgrund der Klage aufgeschoben:

21.10.2015* Bruce Earl Ward / Arkansas
21.10.2015* Don William Davis / Arkansas
03.11.2015* Terrick Terrell Nooner / Arkansas
03.11.2015* Stacey Eugene Johnson / Arkansas
14.12.2015* Marcel Wayne Williams / Arkansas
14.12.2015* Jack Harold Jones, Jr. / Arkansas

14.01.2016* Kenneth Dewayne Williams /Arkansas
14.01.2016* Jason Ferrell McGehee /Arkansas

initiative-gegen-die-todesstrafe.de



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Finlule
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Re: Akansas: 9 Hinrichtungen gestoppt

#2

Ungelesener Beitrag von Finlule » Sa, 10. Okt. 2015, 21:12

Ein schwieriges Thema!
Würde ich richtig finden wenn man so ein Coktail verabreicht bekommt zu erfahren aus was dieser besteht.
Hat der Mensch nicht ein recht zu wissen was ihm verabreicht wird?

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Salva
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Re: Akansas: 9 Hinrichtungen gestoppt

#3

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 11. Okt. 2015, 03:44

Es gab in der Vergangenheit immer wieder Probleme bei den Hinrichtungen, weil die Gift-Cocktails entweder falsch zusammengesetzt oder nicht richtig verabreicht wurden. Die Inhaltsstoffe sind bekannt und deren Wirkung samt der Problematiken auch (siehe z.B. Wikipedia: Letale Injektion).
Nicht wenige sprechen deshalb von absichtlich herbeigeführten Qualen als zusätzliche Abschreckung, denn Tatsache ist: trotz der Todesstrafe gibt es in den USA weiterhin und ungebremst Tötungsdelikte!
Natürlich ist es für die Befürworter der Todesstrafe auch eine zusätzliche Befriedigung, wenn die Kandidaten mitunter jahrelang Angst vor dem haben, was ihnen bevorstehen kann und wenn es tatsächlich zu Komplikationen kommt, dann ist es in deren Augen wenigstens ein bisschen eine Art Wiedergutmachung für das, was sie ihren Opfern angetan haben. Aber wenn es ein moderner Staat und Weltmacht noch nicht einmal schafft, seine Todeskandidaten so schnell und human wie möglich zu töten, dann sollte er es besser lassen und schon deshalb die Todesstrafe aussetzen.
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Re: Akansas: 9 Hinrichtungen gestoppt

#4

Ungelesener Beitrag von Finlule » So, 11. Okt. 2015, 12:49

Salva hat geschrieben:Staat und Weltmacht noch nicht einmal schafft, seine Todeskandidaten so schnell und human wie möglich zu töten, dann sollte er es besser lassen und schon deshalb die Todesstrafe aussetzen.
Genau diese Meinung vertrete ich auch!Die Todesstrafe müsste gänzlich abgeschafft werden!ich bin immer noch der Meinung die, welche diese Spritze verabreichen sind ebenfalls Mörder!Und derjenige der das veranlasst ist genauso Schuldig.

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sweetdevil31
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Re: Akansas: 9 Hinrichtungen aufgeschoben

#5

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Di, 13. Okt. 2015, 10:01

Todesstrafe: Arkansas soll Quellen für Hinrichtungs-Medikamente nennen

Woher stammen die Mittel, mit denen Arkansas Hinrichtungen vollstreckt? Ein Richter hat den US-Bundesstaat nun dazu verpflichtet, die Herkunft der Medikamente offenzulegen. Ob das mehr Transparenz bringt, ist aber fraglich.
Bild nicht mehr vorhanden
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Ein Richter im Bezirk Pulaski in Arkansas hat den US-Bundesstaat dazu verurteilt, die Hersteller, Lieferanten und Verkäufer der bei Hinrichtungen verwendeten Medikamente zu nennen. Dies soll bis zum 21. Oktober geschehen. Unter anderem soll der Staat Beipackzettel, Lieferscheine und Ergebnisse von Labortests zur Verfügung stellen. Damit gab der Richter einer Klage von Anwälten Recht, die zum Tode Verurteilte vertreten. Die Verteidiger fechten Geheimhaltungsklauseln im Gesetz an, die sie für verfassungswidrig halten.
Arkansas ist einer der wenigen US-Bundesstaaten, in denen Gefängnisverwaltungen Informationen über Hinrichtungsmedikamente zurückhalten dürfen. In einigen anderen Staaten wurden vergleichbare Regeln bereits angefochten, unter anderem im benachbarten Missouri. Meist blieben die Initiativen aber erfolglos, weil die Staaten sich erfolgreich gegen Urteile für mehr Transparenz wehrten.
Laut dem Death Penalty Information Center ist die Todesstrafe in 19 US-Bundesstaaten abgeschafft. Manche haben - wie im Mai etwa Nebraska - für diesen Schritt pragmatische Gründe: Sie konnten die für Hinrichtungen verwendeten Medikamente seit Längerem nicht mehr beschaffen, weil sich europäische Pharmafirmen weigern, die Mittel zu diesem Zweck zu liefern.
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Re: Arkansas

#6

Ungelesener Beitrag von Eagle » Do, 10. Dez. 2015, 17:54

05.12.2015 | Arkansas: Richter streicht Gesetzesteil zur Verheimlichung der Medikamentenherkunft
Medikamentenhersteller, die ihre Produkte für Hinrichtungszwecke verkaufen, haben keinen gesetzmäßigen Anspruch auf Kritikfreiheit (und müssen somit u. a. mit Medienreaktionen zurechtkommen), so ein Richter in Arkansas. Er hat einen Gesetzesteil gestrichen, der die Verheimlichung der Bezugsquelle solcher Medikamente gewährleisten soll.

Richter Wendell Griffin (Pulaski County Circuit) ist somit auf Seiten einiger Todeskandidaten, die eine Klage gegen die Verheimlichung der Medikamente für Hinrichtungszwecke einreichten.
Ebenso sollen nun die Hersteller wie auch die Vertreiber dieser Medikamente offengelegt werden.

Arkansas‘ Gouverneur Asa Hutchinson sieht ein Problem im Urteil des Richters Griffin, da den Lieferanten der Medikamente Diskretion zugesichert wurde.
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Re: Arkansas

#7

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 22. Mai. 2016, 11:18

18.05.2016 | Mindesthaltbarkeitsdaten der Medikamente laufen aus

Bei einem der drei im Bundesstaat Arkansas für Hinrichtungen verwendeten Medikamente - Vecuroniom Bromid - läuft Ende Juni das Mindesthaltbarkeitsdatum ab und darf danach nicht mehr verwendet werden.
Acht Hinrichtungen wurden im Oktober letzten Jahres von Bezirksrichter Wendell Griffen aufgeschoben, weil die betroffenen Insassen gegen das Verschwiegenheitsgesetz klagten, das die Geheimhaltung der Namen der Hersteller und weitere Informationen über die Medikamente gewährleisten soll. Eine mündliche Anhörung soll am kommenden Donnerstag stattfinden.

Sollten die Richter schnell zu einem Urteil kommen und sollte dieses positiv für die Staatsseite ausfallen, so bliebe Arkansas noch knapp fünf Wochen bis die Medikamente ihre Haltbarkeit verlieren.
In dieser Zeit müssten dann auch Termine für die jeweiligen Gnadengesuche gefunden werden.

Bedacht werden muß ebenso, dass pro Hinrichtung zwei komplette Medikamenten-Sets benötigt werden, falls mit dem ersten Set ein Problem auftaucht.
Eigentlich waren in Arkansas genügend Medikamente für acht Hinrichtungen vorrätig. Nachdem aber verschiedene Proben zur Überprüfung der Wirksamkeit und Reinheit ins Labor geschickt werden mußten, sollen nun nur noch 15 komplette Dosen vorhanden sein.

Sprecher des Büros des Gouverneurs Asa Hutchinson wollten sich nicht dazu äußern, ob nach erteiltem Gerichtsurteil wenigstens für einige Insassen ein Hinrichtungstermin angesetzt werden soll.

Laut Arkansas’ Gefängnisbehörde sitzen aktuell 34 Insassen im Todesstrakt; seit 2005 wurde keine Hinrichtung mehr durchgeführt.
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Re: Arkansas

#8

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 31. Jul. 2016, 14:27

22.07.2016 | Gericht weist Anhörung bezüglich des Geheimhaltungsgesetzes bei Hinrichtungen zurück

Im Jahr 2015 wurde in Arkansas entschieden, die Geheimhaltung der Medikamentenherkunft aufzuheben. Dieses Urteil wurde im Juni dieses Jahres wieder revidiert. Eine erneute Anhörung bezüglich dieses Themas wurde nun vom Obersten Gerichtshof in Arkansas abgelehnt.
Somit bleibt die Geheimhaltung der Hersteller und Qualität der Medikamente bestehen. Allerdings entschieden die Richter auch auf einen Aufschub der Hinrichtungen der klagenden Insassen, deren rechtliche Berufungsmöglichkeiten ausgelaufen seien. So haben sie die Möglichkeit, ihr Anliegen auch vor dem Obersten US-Gerichtshof vorzutragen.

Seit 2005 wurde in Arkansas aufgrund von verschiedenen Prozessen und Klagen seitens der Häftlinge niemand mehr hingerichtet. Zudem verweigern seit geraumer Zeit die Medikamentenhersteller ihre Zusammenarbeit und die Beschaffung der nötigen Medikamente wurde bisweilen unmöglich.

In Arkansas liegt das gleiche Hinrichtungsprotokoll vor wie in Oklahoma, das drei Medikamente für die Exekutionen vorsieht: Midazolam, Vecuronium Bromid und Kaliumchlorid.
Arkansas’ Vorrat an Vecuronium Bromid lief bereits Ende Juni ab, allerdings konnte ein weiterer Vorrat beschafft werden. Dennoch läuft Ende Januar kommenden Jahres ein weiteres nötiges Medikament, das Kaliumchlorid, ab.
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Re: Arkansas

#9

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 31. Jul. 2016, 14:45

28.07.2016 | Erst im Mai gab das Pharmaunternehmen Pfizer bekannt, zukünftig keine Medikamente zu Hinrichtungszwecken auszuliefern. Nun scheint es so, als hätte eine Tochterfirma die nötigen Dosen Vecuronium Bromide in den Bundesstaat Arkansas geliefert.
In Arkansas gilt - wie in verschiedenen anderen Bundesstaaten auch - das Geheimhaltungsgesetz, das die Veröffentlichung der Namen der Hersteller und Lieferanten von Hinrichtungsmedikamenten verhindern soll. Diese Firmen sollen vor Anfeindungen und weitergehenden Problemen bewahrt werden.

Laut einer E-mail von Rachel Hooper, einer Sprecherin der Firma Pfizer, gebe es umfassende Kontrollen der Vertreiber und Auslieferer, die sicherstellen sollen, dass keine Medikamente für Hinrichtungen ausgeliefert werden.

Maya Foa, die für die Menschenrechtsorganisation Reprieve ein wachendes Auge auf Pharmaunternehmen hält, ist der Ansicht, dass kein Medikamentenhersteller seine Medikamente gern für Hinrichtungen hergeben möchte.
„(…)Pfizers neues Distributionssystem ist extrem robust und die Firma zeigt hohes Engagement, den Missbrauch von Medikamenten bezüglich Hinrichtungen zu verhindern,“ so Foa.

Laut den Richtlinien des Staates wird ein Drei-Medikamenten-Cocktail verabreicht, der zuerst das Sedativum Midazolam, dann das Paralytikum Vecuronium Bromid und schlussendlich den Wirkstoff Kaliumchlorid zum Einsatz kommen läßt.
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Haltbarkeitsdatum der Hinrichtungsmedikamente abgelaufen

#10

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 6. Jan. 2017, 20:34

03.01.2017 | Haltbarkeitsdatum der Hinrichtungsmedikamente abgelaufen
Das für die Hinrichtungen in Arkansas nötige Kaliumchlorid, das als Vorrat noch vorhanden war, ist am vergangenen Sonntag abgelaufen. Somit können die 35 aktuell im Todestrakt sitzenden Häftlinge vorerst nicht hingerichtet werden.

Seit 2005 wurde in diesem Bundesstaat niemand mehr exekutiert. Grund dafür war die Problematik bei der Beschaffung der nötigen und im Protokoll verankerten Medikamente. Viele andere Bundesstaaten hatten und haben die gleichen Schwierigkeiten.
2015 setzte Gouverneur Asa Hutchinson Hinrichtungstermine für acht Insassen an, die jedoch wegen laufender Klagen gegen das bestehende Geheimhaltungsgesetz hinsichtlich der Beschaffung von Hinrichtungsmedikamenten aufgeschoben wurden.

Neun Insassen hatten geklagt, dass es ihrer Meinung nach gegen den achten Verfassungszusatz verstoße, wenn der Staat den Hersteller der verwendeten Medikamente geheim halten würde. Zudem sei eins der drei im Protokoll verankerten Medikamente, Midazolam, schon in verschiedenen verpfuschten Hinrichtungen verwendet worden. Dies könnte auch weiterhin geschehen und würde dann einen „ungewöhnlich grausamen“ Tod verursachen, so die Klage.
Der Supreme Court allerdings hielt im vergangenen Juni das Gesetz aufrecht und erlaubte somit dem Staat weiterhin Geheimhaltung.

Nachdem einer der wichtigsten Medikamentenhersteller, Pfizer, die Produktion bzw. Lieferung ihrer Medikamente für Hinrichtungszwecke eingestellt hatte, bekamen Arkansas wie auch weitere Bundesstaaten große Schwierigkeiten Alternativen zu finden. Denn auch europäische Richtlinien sorgen für eine erhöhte Problematik bei der Ausfuhr der Medikamente.

Nachdem nun die verbliebenen Medikamente abgelaufen sind, bleibt abzuwarten, wie zukünftig in Arkansas vorgegangen wird.
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Keine Bemühungen um neue Hinrichtungsmedikamente

#11

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 22. Jan. 2017, 19:15

22.01.2017 | Keine Bemühungen um neue Hinrichtungsmedikamente

Der Sprecher der Justizbehörde Solomon Graves sagte am Freitag, dass sie aktuell nicht vorhaben, neue Medikamente für Hinrichtungszwecke zu beschaffen.

Anfang des Monats ist das Mindesthaltbarkeitsdatum des dritten Medikaments Kaliumchlorid, das bei einer Hinrichtung zuletzt zum Einsatz kommt, abgelaufen. Bislang ist nichts nachgeordert worden und laut des Sprechers sei das im Augenblick auch kein Thema.

Grave spezifizierte laut E-Mails aus dem vergangenen Herbst die Aussagen zu den Mindesthaltbarkeitsdaten der verschiedenen vorrätigen Hinrichtungsmedikamenten. Midazolam, das als erstes Medikament injiziert wird, um den Häftling in Bewußtlosigkeit zu versetzen, laufe im April dieses Jahres ab und das zweite Medikament, Vecuronium Bromid, im März 2018.

Seit 2005 wurde in Arkansas aufgrund von verschiedenen Berufungen und Klagen seitens der Insassen wie auch aufgrund von Beschaffungsschwierigkeiten der nötigen Medikamente kein Häftling mehr hingerichtet. Aktuell sitzen 34 Männer im Todestrakt von Arkansas.
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26.02.2017 | Staat möchte Hinrichtungen wieder aufnehmen, doch die nötigen Medikamente fehlen

#12

Ungelesener Beitrag von Salva » Di, 28. Feb. 2017, 20:20

Acht Hinrichtungen möchte die Generalstaatsanwaltschaft in naher Zukunft stattfinden lassen, doch dem Staat fehlt eins von drei Medikamenten, um die acht Männer per Giftinjektion zu töten.
Seit über zehn Jahren wurde aufgrund von Berufungsanträgen seitens der Insassen und weiterhin aufgrund von Problemen bei der Beschaffung der nötigen Medikation in Arkansas kein Häftling mehr hingerichtet.
Nachdem der Oberste US-Gerichtshof am Dienstag eine erneute Überprüfung des aktuellen Hinrichtungsprotokolls abgewiesen und somit die Verwendung der Giftspritze aufrecht erhalten hat, beantragte Staatsanwältin Leslie Rutledge direkt acht Hinrichtungen.

Der Vorrat an Kaliumchlorid, dem Medikament, das zum Stoppen des Herzens eines Insassen nötig ist, ist im Januar abgelaufen und laut einem Gefängnissprecher noch nicht ersetzt. Auch bestellt sei bislang noch nichts. Dennoch, laut Hutchinsons Büro, würde der Gouverneur kommende Woche Hinrichtungstermine festsetzen.

Jeff Rosenzweig, der Anwalt einer der betroffenen Häftlinge, habe eine Klage eingereicht, um die Hinrichtungen zu stoppen. Er fordert u.a., dass das bestehende Hinrichtungsprotokoll mit den drei Medikamenten für ungesetzmäßig erklärt werden soll.

Arkansas hat aktuell 34 Todestraktinsassen. Hutchinson hatte im Jahr 2015 für acht Insassen Hinrichtungstermine angesetzt, diese wurden dann allerdings ausgesetzt, weil sich der Oberste Gerichtshof einer Klage gegen das Geheimhaltungsgesetz bezüglich der Medikamentenbeschaffung annehmen musste.
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23.03.2017 | Todesstrafe für psychische Kranke weiterhin möglich

#13

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 24. Mär. 2017, 18:46

Gesetzgeber in Arkansas haben gegen ein Ende der Todesstrafe und eine Limitierung dergleichen gestimmt. Ebenfalls sollen auch geistig und psychisch Erkrankte nicht vor dieser endgültigen Bestrafung gefeit sein.
Für den kommenden Monat hat der Staat acht Hinrichtungen angesetzt, die innerhalb von elf Tagen stattfinden sollen. Und das obwohl seit 2005 in Arkansas niemand mehr hingerichtet wurde. Zwei Hinrichtungen an einem Tag mit zwischenzeitlichen Pausen sind geplant.

Am Dienstag schlugen verschiedene Gesetzesentwürfe fehl. Das Justizkommittee stimmte gegen den Entwurf (HB 2170), der dafür sorgen sollte, dass keine Menschen mit ernsthaften psychischen Krankheiten zum Tode verurteilt werden können. Ebenfalls stand dabei zur Debatte, ob die bislang gefällten Todesurteile bei solch erkrankten Häftlingen überdacht werden sollten.

Weiterhin entschied sich das Kommittee gegen den Entwurf (HB 1798), welcher während einer Verurteilungsphase eine Todesstrafe nur möglich machen soll, wenn die Schuld „ohne jeglichen Zweifel“ erwiesen sei. Charles Blake, der das Gesetz entworfen hat, erklärte, dass diese Formulierung keinesfalls das bestehende „ohne begründeten Zweifel“ ersetzen solle, aber für eine Minimierung des Risikos, einen Unschuldigen hinzurichten, sorgen soll. Wenn wir schon ein Leben verkürzen, so sollten wir doch ohne jeglichen Zweifel sicher sein, dass der Richtige verurteilt wird“, so Blake.
Bob McMann von der Staatsanwaltsvereinigung in Arkansas aber sieht diese Formulierung als unmöglich an.
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03.04.2017: Acht Hinrichtungen in zehn Tagen!

#14

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 6. Apr. 2017, 00:54

03.04.2017: Acht Hinrichtungen in zehn Tagen
In genau zwei Wochen soll sie beginnen: eine der größten Hinrichtungsserien binnen kürzester Zeit in den USA. Innerhalb von zehn Tagen sollen in Arkansas acht Menschen per Giftspritze getötet werden. Der Grund dafür ist erschreckend pragmatisch.

Die "New York Times" schreibt in einem Leitartikel von einem "absurden" Plan, die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch nennt das Vorhaben "grotesk": Die Aufregung in den USA über eine geplante Hinrichtungsserie wächst. In genau zwei Wochen sollen dort innerhalb von zehn Tagen acht Menschen hingerichtet werden. Der Grund dafür ist weder juristisch noch politisch motiviert - vielmehr rein pragmatischer Natur. Das Haltbarkeitsdatum des vorrätigen Betäubungsmittels Midazolam, das bei den Hinrichtungen verwendet wird, läuft Ende des Monats ab.

Der republikanische Gouverneur von Arkansas, Asa Hutchinson, hatte deshalb per Dekret die größte Hinrichtungswelle seit 40 Jahren angeordnet. Seit Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA 1976 hat bisher nur Texas als einziger Staat acht Menschen in einem Monat exekutieren lassen.

Verurteilte reichen Klage ein

Betroffen von der jetzigen Entscheidung sind acht Männer, die im Schnitt seit 20 Jahren im Todestrakt sitzen. Jeweils zwei von ihnen sollen am 17., 20., 24. und 27. April per Giftspritze getötet werden.

Die Verurteilten hatten vergangene Woche gegen die Entscheidung geklagt. Ihnen bliebe dadurch nicht genügend Zeit, um ihren Widerspruch vorzubereiten. Durch den "wilden Hinrichtungs-Zeitplan" werde jedem Kläger "irreparables Leid" zugefügt, schrieben sechs der acht betroffenen Männer in ihrer Klage. Der Staat verletze nicht nur seine eigenen Rechtsvorschriften für Gnadengesuche, sondern untergrabe auch das Recht jedes einzelnen Klägers, um Gnade zu bitten. [...]
Bild nicht mehr vorhandenZum Tode verurteilte, die innerhalb von zehn Tagen hingerichtet werden sollen.

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16.04.2017 | Staatsanwaltschaft arbeitet an Wiederaufnahme der geplanten Hinrichtungswelle

#15

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 16. Apr. 2017, 21:59

16.04.2017 - Fieberhaft arbeitet nun die Staatsanwaltschaft daran, die geplanten aber kürzlich aufgeschobenen Hinrichtungen wiederaufzunehmen.
Nach dem Urteil eines Bundesrichters am Samstag, alle sieben geplanten Hinrichtungen aufzuschieben, will nun die Staatsanwaltschaft unter Leitung der Generalstaatsanwältin Leslie Rutlegde alles Mögliche tun, um die Hinrichtungen doch noch durchzuführen. Berufung wurde beim Gericht des 8. Bezirks eingereicht, das in jüngster Vergangenheit dazu tendierte, Hinrichtungen wiederaufzunehmen.

Insgesamt sollten in einem Zeitraum von zehn Tagen, beginnend mit dem Ostermontag, acht Menschen in Arkansas hingerichtet werden. Bruce Earl Ward, der der erste gewesen wäre, hatte vorab schon einen Aufschub erhalten. Ebenso Jason McGehee.
Den übrigen sechs Insassen wurde die Hinrichtung erspart als am Samstag das Urteil des Aufschubs erteilt wurde.
Die Hinrichtungswelle hatte den simplen Grund, dass das Mindeshaltbarkeitsdatum eines der drei bei Hinrichtungen verwendeten Medikamente - Midazolam - Ende April abläuft.

Das 101 Seiten starke Urteil von Bundesrichterin Kristine Baker enthält ist u.a. darin begründet, dass der geplante Einsatz von Midazolam während der Hinrichtung zweifelhaft sei. Es könne dafür Sorgen, dass der Insasse, bevor er sterbe, starke Schmerzen erleiden könne. Verwiesen wurde auf Fälle in Oklahoma, Alabama und Arizona.

Weiterhin wurde von einem weiteren Richter, Wendell Griffin, eine einstweilige Verfügung erwirkt, die sich auf das zweite zum Einsatz kommende Medikament, Vecuronium Bromid, bezieht. Es dürfe nicht eingesetzt werden, weil die produzierende Firma McKesson Medical-Surgical Klage erhoben habe, in der es heißt, sie hätten nicht gewollt, dass ihr Medikament für Hinrichtungszwecke missbraucht würde. Die Firma sei davon ausgegangen, dass es für Gesundheitszwecke eingesetzt würde und nicht, um einem Menschen das Leben zu nehmen. Griffin gab dem Hersteller recht.

Schauspieler Johnny Depp demonstrierte am 14. April zusammen mit Damien Echols und vielen weiteren Menschen gegen die Vollstreckung der Todesurteile auf den Stufen des State Capitol in Little Rock.
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21.05.2017: Richter zieht Untersuchungsantrag zurück

#16

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 21. Mai. 2017, 15:19

21.05.2017 | Richter Wendell Griffin erklärte eins der Hinrichtungsmedikamente für verfassungswidrig und blockte somit einen Teil der geplanten Hinrichtungsserie in Arkansas. Am gleichen Tag, an dem er diese Order erließ, nahm er an einer Anti-Todesstrafen-Demo teil. Dies veranlasste das Staatsanwaltsbüro dazu, eine Enthebung des Richters im Falle der Medikamente zu beantragen.
Griffens Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof in Arkansas aufgehoben und er wurde ausserdem von aktuellen Todesstrafenfällen abgezogen. Der Pulaski County Richter kündigte an, sich gegen diese Enthebung zu wehren und sich an einen Disziplinarausschuss zu wenden. Er habe gegen keinerlei Gesetze verstoßen als er dieser Demonstration beiwohnte. Die Teilnahme an Demonstrationen sei ein verfassungsmäßiges Recht, das ihm zustehe.

Nun hat er seinen Antrag zurückgezogen. Griffen beantragte die Untersuchung am 26. April mit der Begründung, Staatsanwältin Rutledge habe ihn nicht vorgewarnt, einen Antrag auf Abzug vom Fall zu stellen. Freitag gab er bekannt, den Antrag zurückgezogen zu haben, weil er eine Mail der Staatsanwältin, datiert auf den 16. April, auf seinem Bürocomputer gefunden habe, die ihm ihre Intentionen ankündigte.
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