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Mönchengladbach: Warum stoppt niemand diesen Seriendieb?
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DiskussionsleitungEagle
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Mönchengladbach: Warum stoppt niemand diesen Seriendieb?
64 Taten in 19 Monaten – und er klaut immer weiter | Warum stoppt niemand diesen Seriendieb?
Der Seriendieb kassierte schon 64 Strafanzeigen, auch das ZDF berichtete schon über ihn. Zu einem Prozess kam es noch nicht
Mönchengladbach – Er ist der Schreck aller Einzelhändler im Mönchengladbacher Stadtteil Rheydt: Ein dreister Serientäter ist dort seit 19 Monaten unterwegs - und klaut und klaut und klaut. Immer wieder wurde er erwischt, kassierte schon 64 Strafanzeigen.
Und was passiert? Nichts. Er klaut weiter...
Die Fußgängerzone in Rheydt, hier kommt es immer wieder zu Ladendiebstählen
Der Mann wurde jetzt Thema für die Landespolitik, Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) musste gerade auf eine Kleine Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Jens Kamieth, antworten. Kutschatys Schreiben war aber schon wieder überholt, denn die Mönchengladbacher Polizei hatte den Täter bereits einen Tag später wieder beim Ladendiebstahl erwischt! Das bestätigte ein Sprecher auf BILD-Anfrage.
Warum der Täter immer noch auf freiem Fuß ist? Das fragt sich auch Roland Beeten, Inhaber eines Textilgeschäftes in Rheydt. Für ihn ist klar: „Einige haben hier die Lizenz zum Klauen.“
Roland Beeten vor seinem Textilgeschäft.
Er hat sogar die Staasanwaltschaft Mönchengladbach angezeigt
Er verliere durch die ungeahndeten Straftaten das Vertrauen in den Rechtsstaat, sagt Beeten, der bisher „nur“ zwei Mal Opfer des Serientäters wurde. Laut Kutschaty ist der Mann noch auf freiem Fuß, weil er einen festen Wohnsitz hat, keine Fluchtgefahr bestehe.
Liste der Straftaten
35 x Diebstahl von Bekleidung (u.a. Socken, Damenkleidung, Bettwäsche). Schaden: 4264,54 Euro
16 x Diebstahl aus KfZ (teilweise nur im Versuch). Schaden: 2714 Euro
5 x Diebstahl von diversen Dingen wie Lebensmittel, Pralinen, Brettspiel, Badematten. Schaden: 89,70 Euro
5 x Diebstahl von „Waren“ ohne weitere Angaben. Schaden: 212,98 Euro
3 x Hausfriedensbruch
Den Haftgrund der Wiederholungsgefahr gebe es außerdem nur bei „Diebstahl in einem besonders schweren Fall“. Kutschaty zitiert dazu Urteile, denen zufolge Laden- und Gelegenheitsdiebstähle mit Schäden von „nur mehreren Hundert Euro“ die Rechtsordnung nicht schwerwiegend beeinträchtigen...
P.S.: Am 26. März wurde Anklage gegen den Dieb erhoben, ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch in Arbeit.
bild.de
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Bisher keine neueren Meldungen 16.05.2016
Der Seriendieb kassierte schon 64 Strafanzeigen, auch das ZDF berichtete schon über ihn. Zu einem Prozess kam es noch nicht
Mönchengladbach – Er ist der Schreck aller Einzelhändler im Mönchengladbacher Stadtteil Rheydt: Ein dreister Serientäter ist dort seit 19 Monaten unterwegs - und klaut und klaut und klaut. Immer wieder wurde er erwischt, kassierte schon 64 Strafanzeigen.
Und was passiert? Nichts. Er klaut weiter...
Die Fußgängerzone in Rheydt, hier kommt es immer wieder zu Ladendiebstählen
Der Mann wurde jetzt Thema für die Landespolitik, Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) musste gerade auf eine Kleine Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Jens Kamieth, antworten. Kutschatys Schreiben war aber schon wieder überholt, denn die Mönchengladbacher Polizei hatte den Täter bereits einen Tag später wieder beim Ladendiebstahl erwischt! Das bestätigte ein Sprecher auf BILD-Anfrage.
Warum der Täter immer noch auf freiem Fuß ist? Das fragt sich auch Roland Beeten, Inhaber eines Textilgeschäftes in Rheydt. Für ihn ist klar: „Einige haben hier die Lizenz zum Klauen.“
Roland Beeten vor seinem Textilgeschäft.
Er hat sogar die Staasanwaltschaft Mönchengladbach angezeigt
Er verliere durch die ungeahndeten Straftaten das Vertrauen in den Rechtsstaat, sagt Beeten, der bisher „nur“ zwei Mal Opfer des Serientäters wurde. Laut Kutschaty ist der Mann noch auf freiem Fuß, weil er einen festen Wohnsitz hat, keine Fluchtgefahr bestehe.
Liste der Straftaten
35 x Diebstahl von Bekleidung (u.a. Socken, Damenkleidung, Bettwäsche). Schaden: 4264,54 Euro
16 x Diebstahl aus KfZ (teilweise nur im Versuch). Schaden: 2714 Euro
5 x Diebstahl von diversen Dingen wie Lebensmittel, Pralinen, Brettspiel, Badematten. Schaden: 89,70 Euro
5 x Diebstahl von „Waren“ ohne weitere Angaben. Schaden: 212,98 Euro
3 x Hausfriedensbruch
Den Haftgrund der Wiederholungsgefahr gebe es außerdem nur bei „Diebstahl in einem besonders schweren Fall“. Kutschaty zitiert dazu Urteile, denen zufolge Laden- und Gelegenheitsdiebstähle mit Schäden von „nur mehreren Hundert Euro“ die Rechtsordnung nicht schwerwiegend beeinträchtigen...
P.S.: Am 26. März wurde Anklage gegen den Dieb erhoben, ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch in Arbeit.
bild.de
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