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20.05.2017: 31-jähriger Drogenhändler hingerichtet
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DiskussionsleitungSalva
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20.05.2017: 31-jähriger Drogenhändler hingerichtet
20.05.2017 | Am 19. Mai ist in Singapur der wegen Drogenhandels zum Tode Verurteilte Muhammed Ridzuan Md Ali hingerichtet worden. Die Exekution des 31-jährigen fand im Changi Gefängnis statt.
initiative-gegen-die-todesstrafe.deRidzuan war wegen dem Handel und Besitz von 72,5 Gramm Heroin vom Obersten Gericht in Singapur am 10. April 2013 zum Tode verurteilt worden. Seine Berufungsanträge waren von Berufungsgerichten in drei Instanzen ebenso wie sein letztes Gnadengesuch beim Präsidenten abgelehnt worden.
Auch die Europäische Union hatte erfolglos an die Regierung Singapurs appelliert, um die Hinrichtung aufgrund eines nicht-tödlichen Deliktes in letzter Minute aufzuhalten und eine Umwandlung des Todesurteils zu erlangen.
Der Handel mit Drogen steht in Singapur ab einer Menge von über 15 Gramm Diamorphinen unter der Todesstrafe. Die übliche Hinrichtungsmethode ist Erhängen.
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17.07.2017 | 29-jähriger Malaysier hingerichtet - EU verurteilt die Hinrichtung
17.07.2017 | Am Morgen des 14. Juli wurde in Singapur der 29-jährige malaysische Staatsbürger Prabagaran Srivijayan, der wegen angeblichen Schmuggels von 22.24 Gramm Diamorphin im Jahr 2014 zum Tode verurteilt worden war, gehängt.
initiative-gegen-die-todesstrafe.deDie Vereinten Nationen, die die Hinrichtung vehement verurteilten, gehen von mindestens vier Hinrichtungen aus, die in diesem Jahr in Singapur aufgrund von Drogenhandel vollstreckt worden sind. Befürchtet wird, dass Hinrichtungen weiterhin im Geheimen durchgeführt werden, ohne dass die Öffentlichkeit von der Anzahl an zum Tode Verurteilten wie auch durchgeführten Exekutionen erfährt. Bislang wurden auch Familienangehörige erst wenige Tage vor der endgültigen Hinrichtung von dieser in Kenntnis gesetzt.
Die UN fordert daher erneut die Regierung in Singapur auf, ein unverzügliches Hinrichtungsmoratorium auszusprechen und insbesondere von Hinrichtungen aufgrund von Drogendelikten, welche nicht als die abscheulichsten Verbrechen zu definieren sind, abzusehen.
Die Mutter des 29-jährigen Mannes hatte bis zum Schluß seine Unschuld beteuert und ausgesagt, dass das Auto, dass er gefahren hatte, nicht sein Eigenes war. Noch habe er über die Existenz der Drogen in dem Auto gewußt, bis er von einem Kontrollpunkt angehalten worden war. Es wären auch weder Fingerabdrücke gefunden worden, noch hätte es Beweise gegeben, dass er die Drogen selbst konsumiert hatte, so die Worte der Mutter. Der Richter habe ihn jedoch für schuldig befunden, mit der Begründung, es habe sich um sein eigenes Auto gehandelt.
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