Schon Mitglied bei Allcrime?
Werde jetzt Teil unserer Community und du kannst auf unserer kostenlosen und werbefreien Kriminalplattform u.a. Themen erstellen, Beiträge verfassen, chatten, dich privat mit anderen Mitgliedern austauschen sowie alle Board-Funktionen nutzen. [Mitglied werden]

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Urteil

Benutzeravatar
Diskussionsleitung
Salva
Administrator
Administrator
Beiträge zum Thema: 18
Reaktionen: 519
Beiträge: 7783
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Wohnort: Cadolzburg
Alter: 57
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Urteil

#1

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 29. Jan. 2017, 00:20

Johanna Bohnacker wurde am 2. September 1999 gegen 17.20 Uhr zum letzten Mal lebend gesehen, mit ihrem Fahrrad auf dem Sportplatz von Bobenhausen (Hessen), wo an diesem Tag ein Fußballspiel stattfand.
Bild nicht mehr vorhandenJohanna Bohnacker († 8)
Danach wurde sie monatelang gesucht, mit Hilfe von Polizei, Polizei-Sonderkommando, Bka, Fernsehen, Radio, Zeitungen, Flugblättern, Plakaten, Lösegeldangebot (für den Fall einer Entführung) und ca. 90 HelferInnen, die Fotos von Johanna und Suchanzeigen auf ihren Internetseiten veröffentlicht hatten. Auch war besonderes Augenmerk auf ein Auto der Marke "Jetta II" und dessen Fahrer gelegt, die am Tatort zur fraglichen Zeit gesehen worden war.

Alle Suche war erfolglos und vergebens. Am 1. April 2000 wird Johannas Leiche in einem Wald bei Alsfeld (Hessen) gefunden, nahe der Autobahn A5.

Johanna wurde am 20. April 2000 beerdigt und noch immer wird ihr Mörder gesucht. Es wurden ca. 600 Jetta-II-Halter ausgemacht und überprüft, ohne Ergebnis. Es wurde Hypnose bei Vernehmungen eingesetzt, es wurden (und werden) ähnliche Fälle auf Verbindungen zu Johanna untersucht.

Am 3. Jahrestag ihres Verschwindens richteten sich Hanna's Eltern mit einem über das Internet veröffentlichten Brief an den Täter, ohne eine Reaktion zu erhalten.

Am 19. November 2002 startete eine Polizeiaktion, in deren Verlauf Handabdrücke von 350 Personen aus dem damaligen Umkreis genommen wurden, weil es nach 3 Jahren endlich eine neue Technik (automatisches Vergleichsverfahren MetaMorpho) gab, Spuren von Finger- und Handfragmenten, die sich an Klebestreifen gefunden hatten (mit denen der Sack zugeklebt war, in dem man Johanna's Leiche gefunden hatte) auszuwerten. Auch dieser Versuch blieb erfolglos.

Im Jahr 2005 wurde mit der weiter entwickelten Technologie "Lifescan" ein zweiter Massenvergleichstest von Fingerabdrücken durchgeführt, auch hier gab es bisher keine Übereinstimmungen.

Im Mai 2006, über einen Zeitraum von 2 Wochen, wurde die dritte Finger- und Handflächenabdruckvergleichsaktion durchgeführt. Zitat aus der Wetterauer Zeitung vom 22. Mai 2006: "Die Friedberger Ermittler weisen nochmals darauf hin, falls weitere Männer in dem zur Rede stehenden Zeitraum, September 1999, einen VW-Jetta mit HG-Kennzeichen nutzten und bislang nicht von der Polizei angeschrieben wurden, dass diese Männer gebeten werden, sich mit den Beamten in Friedberg, Telefon 0 60 31/60 10, in Verbindung zu setzen und ebenfalls freiwillig ihre Vergleichsabdrücke bei der Polizei in Friedberg oder bei einer anderen Kripo abzugeben. Die Vergleichsabdrücke werden ausschließlich für den Vergleich mit der am Klebeband gesicherten Spur genommen und nicht mit anderen Kriminalfällen verglichen. Auch weitere Hinweise zu dem Mordfall Johanna nimmt die Polizei in Friedberg entgegen."

Im September 2014 erschien ein ausführlicher Artikel "Der Mörder ist noch nicht gefasst" über den unaufgeklärten Mord an Johanna in der Wetterauer Zeitung mit Hinweis auf die Fernsehsendung "Aktenzeichen XY", die sich am Mittwoch, den 14. September 2014, mit dem Fall befassen wird. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Gießen eine Belohnung von 25.000 Euro ausgesetzt.

Johanna Memorial der Eltern | Welt | Kölner Stadt-Anzeiger
1
Bild
Zuletzt geändert von sweetdevil31 am Do, 15. Feb. 2018, 10:18, insgesamt 2-mal geändert.



Benutzeravatar
sweetdevil31
Forum Moderator
Forum Moderator
Beiträge zum Thema: 6
Reaktionen: 102
Beiträge: 6156
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Alter: 51
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet

#2

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Do, 26. Okt. 2017, 06:42

Festnahme im Mordfall Johanna

25.10.2017, 21:23 Uhr
Mehr als 18 Jahre nach dem Tod der achtjährigen Johanna aus Hessen scheint der Mordfall gelöst. Die Polizei hat am Mittwoch in Friedrichsdorf nahe Frankfurt/Main einen 41 Jahre alten Mann festgenommen.
Noch am frühen Abend wurde von einem Gericht Haftbefehl wegen Mordes und besonders schwerer sexueller Nötigung erlassen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Der vorbestrafte Festgenommene habe den überwiegenden Teil des Tatvorwurfs eingeräumt.

Der 41-Jährige stehe im dringenden Verdacht, am 2. September 1999 das Mädchen auf einem Radweg in Ranstadt-Bobenhausen - rund 40 Kilometer von Friedrichsdorf entfernt - in sein Auto gezwungen und sich sexuell an ihm vergangen zu haben. Anschließend soll er Johanna getötet und die Leiche in einem Wald abgelegt haben. Ein Spaziergänger hatte die sterblichen Überreste der Achtjährigen im April 2000 in einem rund 100 Kilometer entfernten Waldstück entdeckt.

Details zur Festnahme und zu den aktuellen Ermittlungsergebnissen sollen nun am Donnerstag (10.30 Uhr) bei einer Pressekonferenz von Polizei und Staatsanwaltschaft bekanntgegeben werden.

Jahrelang hatten die Ermittler bei der Suche nach dem Täter im Dunkeln getappt - unter anderem waren mehrere Massentests organisiert worden. 2007 waren dabei Finger- und Handabdrücke von Männern genommen worden, die den gleichen Autotyp fahren, wie das der Täter mutmaßlich getan hat. Diese Abdrücke waren mit einer Tatortspur verglichen worden - einem Stückchen Klebeband, mit dem Johanna gefesselt worden war und das Finger- und Handspuren aufwies.

Zuvor hatten in einer ersten Testreihe im Jahr 2002 mehrere hundert Männer aus der nächsten Umgebung freiwillig ihre Fingerabdrücke abgegeben. Die zweite Testreihe hatte im April 2005 begonnen, sie umfasste die Nutzer einer Bauschuttdeponie in der Nähe des Entführungsortes. Der Polizei war zunächst verborgen geblieben, dass dort ein Kassenbuch mit den Namen der Besucher geführt worden war.
T-Online
1
Bild

Benutzeravatar
Jenny G.
Level 2
Level 2
Beiträge zum Thema: 1
Reaktionen: 21
Beiträge: 181
Registriert: 22.06.2015
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#3

Ungelesener Beitrag von Jenny G. » Do, 26. Okt. 2017, 11:28

Was ein Glück. Wurde auch Zeit... wenn er es denn auch war.
Nur schade, dass Johanna's Vater letztes Jahr starb.
1
Bild

Benutzeravatar
sweetdevil31
Forum Moderator
Forum Moderator
Beiträge zum Thema: 6
Reaktionen: 102
Beiträge: 6156
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Alter: 51
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#4

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Do, 26. Okt. 2017, 16:56

Mord an 8-Jähriger nach 18 Jahren aufgeklärt: Ermittler geben Details bekannt

26.10.2017, 15:48
- Mutmaßlicher Mörder von achtjähriger Johanna nach fast zwei Jahrzehnten gefasst
- 41-Jähriger hat überwiegende Teil des Tatvorwurfs eingeräumt
- Ermittler kamen durch andere Sexualstraftat auf den Täter

Der Fall in Kürze: Im Mord an der achtjährigen Johanna aus Ranstadt hat die Polizei einen 41-Jährigen festgenommen. Der Mann soll das Mädchen gefesselt, missbraucht und anschließend getötet haben. Er habe die Tat überwiegend eingeräumt. Die Ermittler kamen durch eine andere Sexualstraftat auf den Verdächtigen: Er sei im August vergangenen Jahres zufällig Passanten bei sexuell motivierten Fesselungsspielen mit einem 14-jährigen Mädchen in einem Maisfeld aufgefallen. Dies hatte umfangreiche Ermittlungen gegen den 41-Jährigen ausgelöst, die nun zu seiner Festnahme führten.

11.09 Uhr: Die Ermittler beenden die Pressekonferenz.

11.05 Uhr: Der Täter sei während der Festnahme gefasst gewesen. Es habe keine Auffälligkeiten gegeben.

11.00 Uhr: Beim Täter seien kinderpornografische Dateien gefunden worden. "Der Tatverdächtige zeigt sich Verantwortlich für den Tod des Kindes und sagt, dass er eindeutige sexuelle Absichten gehabt habe", sagt Hauburger. Zum Tod des Kindes gebe der Tatverdächtige ein Unfallgeschehen als Grund an.

Tatverdächtiger ist vorbestraft und hat keine Kinder

10.56 Uhr: Der Beschuldigte sei ledig, habe keine Kinder und sei arbeitslos. Wegen Verkehrsdelikten habe er bereits im Gefängnis gesessen. Bei dem Maisfeld-Fall handelt es sich um einen Fall aus dem August 2016. Passanten hätten bemerkt, dass es sich um Fesselspiele mit einer 14-Jährigen gehandelt habe und alarmierten die Polizei. "In dem Zusammenhang werden weitere Ermittlungen durchgeführt", sagt Hauburger von der Staatsanwaltschaft Gießen.

10.47 Uhr: Bei den Durchsuchungen im Maisfeld-Fall seien 236 Datenträger und 120 Videokassetten bei dem Tatverdächtigen festgestellt worden. Die Ermittler werteten 17 Millionen Dateien aus, berichtet der Kriminaldirektor. Es sollen auch bundesweite Abfragen stattfinden, ob es vergleichbare Fälle gibt, für die der Tatverdächtige verantwortlich ist. "Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen gehen wir aber nicht davon aus", sagt Kriminaldirektor Fritsch.

10.40 Uhr: "Die Polizei hat nie aufgehört nach dem Täter im Mordfall Johanna zu fahnden", sagt der leitende Kriminaldirektor Roland Fritsch. Über die 18 Jahre andauernden Ermittlungen seien immer neue Hinweise eingegangen. All die Hinweise haben nicht zur Festnahme des Täters geführt. Auch die Fahndung über die Fernsehsendung Aktenzeichen XY im Jahr 2014 brachte keinen Erfolg.

Ermittler kamen durch andere Sexualstraftat auf Verdächtigen – Fasern an Klebebändern haben Ausschlag gegeben

10.36 Uhr: Im August 2016 trug sich der sogenannte Maisfeld-Fall zu. In einem Maisfeld hätten Spaziergänger beobachtet, wie der Tatverdächtige Fesselspiele an einer 14-Jährigen durchgeführt habe. Das habe Polizei und Staatsanwaltschaft dazu veranlasst, in dem Fall zu ermitteln. Daraufhin habe eine Durchsuchung bei dem Tatverdächtigen stattgefunden.

Klebebänder von zwei Tatorten hätten letztlich den Ausschlag gegeben, erklärt Thomas Hauburger von der Staatsanwaltschaft. Die Fasern an einem Klebeband im Maisfeld-Fall und im Fall Johanna hätten übereingestimmt. Die Spuren haben dazu geführt, dass der Täter beweiskräftig überführt werden konnte.

10.34 Uhr: Thomas Hauburger von der Staatsanwaltschaft Gießen erklärt, wie es zur Festnahme kam: "Ein 41-Jähriger wurde von der Polizei Gießen in Friedrichsdorf festgenommen. Er wurde noch am Abend dem Haftrichter vorgeführt." Der Beschuldigte sei überwiegend geständig. Am 2.9.1999 habe er die Achtjährige in seine Gewalt genommen, er habe sie gefesselt und sexuell genötigt. Anschließend habe er sie getötet und im Wald bei Alsfeld abgelegt.

(...)
Focus
1
Bild

Benutzeravatar
GedrinVaadwaur
Level 0
Level 0
Beiträge zum Thema: 1
Reaktionen: 1
Beiträge: 1
Registriert: 27.10.2017
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#5

Ungelesener Beitrag von GedrinVaadwaur » Fr, 27. Okt. 2017, 01:48

Endlich wurde der Täter gefasst. Und jetzt wird er im Rahmen des Gesetzes für seine Taten bezahlen.
1
Bild

Benutzeravatar
Diskussionsleitung
Salva
Administrator
Administrator
Beiträge zum Thema: 18
Reaktionen: 519
Beiträge: 7783
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Wohnort: Cadolzburg
Alter: 57
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#6

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 27. Okt. 2017, 16:12

@GedrinVaadwaur
Herzlich Willkommen bei Allcrime! :like:


Wenn der Sexualmord an der kleine Johanna das einzige Tötungsdelikt des gefassten Tatverdächtigen war, würde das schon an ein Wunder grenzen! Einmal gemordet und nicht erwischt, schlagen solche Typen in der Regel immer wieder zu. Erst recht, wenn die derartige Neigungen haben. Mal sehen, ob das tatsächlich das Ende der Fahnenstange war.
0

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#7

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Fr, 27. Okt. 2017, 19:02

Mich würde interessieren, wodurch genau man auf die Idee kam, daß Rick J. der Mörder von Johanna sein könnte. Es hat wohl irgendwas mit dem Klebeband zu tun, das man in der Wohnung dieses Typen fand, etwas, das so eindeutig bzw. verdächtig war, daß die Ermittler ohne Anfangsverdacht automatisch an den Fall Johanna erinnert wurden.
1
Bild

Benutzeravatar
sweetdevil31
Forum Moderator
Forum Moderator
Beiträge zum Thema: 6
Reaktionen: 102
Beiträge: 6156
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Alter: 51
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#8

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Fr, 27. Okt. 2017, 19:54

Genau @DiegoTristan sie sind ihm wegen dem Klebeband auf die Spur gekommen.
Die Ermittler kamen durch einen anderen Missbrauchsfall dem nun festgenommenen Mann auf die Spur. Er sei im August vergangenen Jahres zufällig Passanten bei sexuell motivierten Fesselungsspielen mit einem 14-jährigen Mädchen in einem Maisfeld aufgefallen, sagte Staatsanwalt Thomas Hauburger.

Dies habe umfangreiche Ermittlungen gegen den 41-Jährigen ausgelöst, die nun zu seiner Festnahme geführt hätten.

Den Durchbruch in den Ermittlungen brachte ein abgeschnittener und verzerrter Fingerabdruck auf einem Stück Klebeband, mit dem Johanna gefesselt worden war. Er sei identisch gewesen mit dem linken Daumen des Tatverdächtigen, sagte Hauburger.

Der Mann war bereits früher unter den Verdächtigen gewesen, da er das Automodell fuhr, nach dem gefahndet wurde. Damals seien auch Fingerabdrucke genommen worden, aber die Technik sei noch nicht so weit gewesen, um ihn zu überführen.
Vollständiger Bericht bei Spiegel
1
Bild

Benutzeravatar
Jason Darkstone
Level 3
Level 3
Beiträge zum Thema: 1
Reaktionen: 26
Beiträge: 512
Registriert: 31.10.2015
Geschlecht:
Wohnort: Niederösterreich
Alter: 48
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#9

Ungelesener Beitrag von Jason Darkstone » Sa, 28. Okt. 2017, 09:02

Die Ermittler kamen durch einen anderen Missbrauchsfall dem nun festgenommenen Mann auf die Spur. Er sei im August vergangenen Jahres zufällig Passanten bei sexuell motivierten Fesselungsspielen mit einem 14-jährigen Mädchen in einem Maisfeld aufgefallen, sagte Staatsanwalt Thomas Hauburger.

Dies habe umfangreiche Ermittlungen gegen den 41-Jährigen ausgelöst, die nun zu seiner Festnahme geführt hätten.
Was ich nicht ganz verstehe, ist dabei Folgendes: Wenn er nun schon im Sommer vergangenen Jahres durch einen anderen Mißbrauchsfall in den Fokus gelangt ist, warum konnte er erst jetzt festgenommen werden. Es sei denn, er kam zwar durch die Fesselspiele mit dem Mädchen in den Fokus, hat sich aber juristisch dabei nichts zu Schulden kommen lassen. Das könnte natürlich sein, da das Mädchen ja bereits 14 war. Vielleicht hatte er sie dazu "nur" überredet. Dann wäre aber juristisch die Bezeichnung "Mißbrauchsfall" nicht richtig.

Was mir eine gewisse Genugtuung verschafft ist, dass Fälle nach so langer Zeit doch manchmal noch gelöst werden. So können die Tät er wenigstens nie ganz sicher sein, nicht doch noch erwischt zu werden.
1
Bild

Benutzeravatar
Diskussionsleitung
Salva
Administrator
Administrator
Beiträge zum Thema: 18
Reaktionen: 519
Beiträge: 7783
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Wohnort: Cadolzburg
Alter: 57
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#10

Ungelesener Beitrag von Salva » So, 29. Okt. 2017, 01:55

@Jason Darkstone
Im Stern steht dazu, dass der Fall aus dem Maisfeld noch untersucht wurde. Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei bei der Überprüfung von J. auf die Ermittlungen gegen ihn im Fall Johanna gestoßen sind und dann die Spurenanalysen in Auftrag gegeben hatten. Das dauert alles seine Zeit, zumal es auch noch diese unglaubliche Menge digitaler Dateien gab!
2
Bild

Benutzeravatar
Diskussionsleitung
Salva
Administrator
Administrator
Beiträge zum Thema: 18
Reaktionen: 519
Beiträge: 7783
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Wohnort: Cadolzburg
Alter: 57
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#11

Ungelesener Beitrag von Salva » Sa, 4. Nov. 2017, 18:48

@DiegoTristan

Habe den Eintrag im Memorial aktualisiert. DANKE nochmal für den Hinweis :like:
1
Bild

Benutzeravatar
sweetdevil31
Forum Moderator
Forum Moderator
Beiträge zum Thema: 6
Reaktionen: 102
Beiträge: 6156
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Alter: 51
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#12

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Do, 30. Nov. 2017, 19:08

Mord an der kleinen Johanna wird nachgestellt

30.11.2017, 11:38 Uhr
Mit einer Rekonstruktion der Tat wollen Ermittler mehr Licht in den Mord an der kleinen Johanna bringen.
Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, waren dafür etwa 20 Polizisten vorgesehen. Rund um den Sportplatz in Ranstadt-Bobenhausen (Wetteraukreis) sollten wegen der Aktion am Donnerstag Straßen vorübergehend gesperrt werden.

Die achtjährige Johanna war im Jahr 1999 entführt, missbraucht und getötet worden. Ein 41 Jahre alter Tatverdächtiger aus Friedrichsdorf war vor fünf Wochen festgenommen worden. Ermittlungen in einem anderen Missbrauchsfall sowie neue Spurenauswertungen brachten die Fahnder auf die Spur des Mannes. Nach Angaben der Polizei liegt bislang kein dringender Verdacht gegen den mutmaßlichen Mörder hinsichtlich weiterer Tötungsdelikte vor.
T-Online
1
Bild

Benutzeravatar
sweetdevil31
Forum Moderator
Forum Moderator
Beiträge zum Thema: 6
Reaktionen: 102
Beiträge: 6156
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Alter: 51
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#13

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Mo, 1. Jan. 2018, 16:04

Fall Johanna: Ermittlungen sollen 2018 abgeschlossen werden

01.01.2018, 11:19 Uhr
Im Fall der getöteten Johanna aus der Wetterau wollen die Ermittler ihre Untersuchungen im ersten Quartal 2018 abschließen.
Die Ermittlungen müssten "akribisch" geführt und Hunderte Aktenbände bearbeitet werden, sagte ein Sprecher der Gießener Staatsanwaltschaft. Die Ermittler gaben mittlerweile auch rechtsmedizinische Gutachten in Auftrag. Ein Mann aus Friedrichsdorf soll im Jahr 1999 die damals acht Jahre alte Johanna aus Ranstadt in der Wetterau in sein Auto gezerrt, missbraucht und umgebracht haben.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelessen wertet derzeit eine Sonderkommission weitere Spuren aus sowie Millionen Datenträger. Die Dateien, darunter Kinderpornos, waren bei dem im Oktober festgenommenen Verdächtigen sichergestellt worden.
T-Online
1
Bild

Benutzeravatar
sweetdevil31
Forum Moderator
Forum Moderator
Beiträge zum Thema: 6
Reaktionen: 102
Beiträge: 6156
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Alter: 51
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Festnahme

#14

Ungelesener Beitrag von sweetdevil31 » Do, 15. Feb. 2018, 10:18

Vier Monate nach der Festnahme des mutmaßlichen Mörders der kleinen Johanna hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der Mann soll die damals Achtjährige im September 1999 in Bobenhausen im Wetteraukreis entführt, missbraucht und getötet haben.
Der 41-Jährige aus Friedrichsdorf habe sich in den bisherigen Vernehmungen zwar verantwortlich für den Tod des Mädchens gezeigt, aber eine vorsätzliche Tötung bestritten. Eine Tatrekonstruktion, rechtsmedizinische und fachärztliche Gutachten, Faserspurenuntersuchungen beim Landeskriminalamt (LKA), die Auswertung von Datenträgern und die Vernehmung von insgesamt 110 Zeugen begründeten aber den dringenden Verdacht eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, erklärte die Behörde.

(...)
T-Online
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Anklageerhebung

#15

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Di, 10. Apr. 2018, 01:41

Mord an Johanna Bohnacker: Gericht eröffnet Prozess

18 Jahre nach dem Mord an der achtjährigen Johanna Bohnacker hat ein Schwurgericht des Landgerichts Gießen die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen. Der Beginn der Verhandlung steht fest.

Das Schwurgericht des Landgerichts Gießen hat die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Strafsache gegen Rick J. wegen des Verdachts des Mordes im Fall „Johanna Bohnacker“ beschlossen und die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Hauptverhandlung beginnt am Freitag, 20. April am Landgericht Gießen.
Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft knapp vier Monate nach der Festnahme des mutmaßlichen Mörders von Johanna Bohnacker Anklage erhoben. Der 41-jährige Angeklagte soll die damals Achtjährige im September 1999 in Ranstadt-Bobenhausen (Wetterau) entführt, missbraucht und getötet haben. Zudem soll er Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten besessen haben.

Angeklagter bestreitet vorsätzliche Tötung

Der Angeklagte aus Friedrichsdorf habe sich in den bisherigen Vernehmungen zwar verantwortlich für den Tod des Mädchens gezeigt, aber eine vorsätzliche Tötung bestritten. Eine Tatrekonstruktion, rechtsmedizinische und fachärztliche Gutachten, Faserspurenuntersuchungen beim Landeskriminalamt, die Auswertung von Datenträgern und die Vernehmung von insgesamt 110 Zeugen begründeten aber den dringenden Verdacht eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Weitere schwere Sexual- beziehungsweise Tötungsdelikte seien dem Tatverdächtigen bislang nicht nachgewiesen worden. Er sitze nach seiner Festnahme Ende Oktober weiter in Untersuchungshaft, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Angeklagt worden sei er wegen des dringenden Verdachts des Mordes, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischer Schriften.
Quelle: https://www.giessener-allgemeine.de/reg ... 189,414569
2
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Anklageerhebung

#16

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Di, 8. Mai. 2018, 10:02

Johanna Bohnacker ist erstickt

Ein Mann aus dem Taunus trifft 1999 in der Wetterau auf ein acht Jahre altes Mädchen. Kurz darauf ist das Mädchen tot. Ein Unfall, sagt der Mann heute. Mord, sagt die Staatsanwaltschaft.

Warum musste Johanna Bohnacker sterben? Für Staatsanwalt Thomas Hauburger steht fest: Weil Rick J. seine pädophilen Neigungen an dem Mädchen ausleben wollte, weil er den Missbrauch vertuschen wollte. 19 Jahre ist es her, dass Johanna in Ranstadt-Bobenhausen, einem kleinen Ort in der Wetterau, auf J. traf. Jetzt wird ihm der Prozess gemacht.
Der Friedrichsdorfer ist gedrungen. Er hat einen dicken Bauch, kurze Arme und Beine. Die welligen Haare trägt der 42-Jährige zu einem Pferdeschwanz gebunden. Auf seiner Nase sitzt eine Brille mit dünnem Rand. Sein dunkelrotes Hemd ist akkurat gebügelt. Er lässt das Blitzlichtgewitter der Fotografen zum Auftakt des Verfahrens am Gießener Landgericht über sich ergehen.
J. sei sehr kooperativ und reflektiert, sagt Strafverteidiger Thomas Ohm der Presse.

Schweigen zum Prozessauftakt

Davon kann sich das Schwurgericht am Freitag nicht überzeugen: Zum Prozessauftakt schweigt J. wie erwartet. Als Staatsanwalt Thomas Hauburger die Anklageschrift verliest, blickt J. vor sich auf den Tisch. Ebenso wie Gabriele Bohnacker, Johannas Mutter, die nur wenige Meter entfernt sitzt.
Ihre Tochter sei ein fröhliches, jähzorniges Mädchen mit rauchiger Stimme gewesen, hatte sie einst erzählt. Mit dicken blonden Haaren, blauen Augen mit dunklen Ringen darunter und knubbeliger Nase. Johanna wäre heute 27 Jahre alt.

Mädchen mit Chloroform betäubt

In ihren letzten Minuten musste das Mädchen laut Staatsanwalt Hauburger Furchtbares erleben. Er geht davon aus, dass J. sie am späten Nachmittag des 2. September 1999 auf einem Radweg in Bobenhausen gesehen und entschieden hat, sie in seine Gewalt zu bringen. J. sei mit seinem VW Jetta auf den Radweg gefahren, habe sie überwältigt, mit Chloroform betäubt und in den Kofferraum seines Autos gelegt. Nach einem Stopp an einer Tankstelle fuhr J. laut Hauburger an einen abgelegenen Ort, holte Johanna aus dem Kofferraum und legte sie auf den Boden. »Spätestens jetzt verklebte er Johannas Mund und Augen mit insgesamt vier Streifen eines silbernen Panzerbands.« Er habe sie ausgezogen und missbraucht. Er habe ihren Kopf dabei oder kurz darauf 29-mal mit Paketklebeband umwickelt. Johanna sei erstickt. Ihre Leiche hatte J. im Wald bei Alsfeld versteckt, wo Spaziergänger sie Monate später fanden. Hauburger geht von einer vorsätzlichen Tötung aus.

J. hat das in der Vergangenheit bestritten. Ebenso den sexuellen Missbrauch. Er spricht von einem Unfall. »Das ist eine Körperverletzung mit Todesfolge, das ist einfach schiefgelaufen«, sagt Verteidiger Uwe Krechel nach dem Prozessauftakt. Und ergänzt: »Die Staatsanwaltschaft hat nichts, nur ein paar Knochenfragmente.« Krechel stellt zudem die Schuldfähigkeit seines Mandanten infrage. Er erzählt von ein bis zwei »ominösen Delikten«. So habe sein Mandant »barfuß und mit Speed abgefüllt« einem Vater vor nicht allzu langer Zeit auf offener Straße seine kleine Tochter entrissen.

Krechels Kollege Ohm, der J. seit Jahren kennt, ihn bereits mehrfach vor Gericht verteidigt hat, berichtet vom massiven Drogenkonsum des Angeklagten. »Der hat nicht nur den ganzen Tag gekifft.« J. habe zu schweren Drogen gegriffen. Zu Pilzen, zu LSD. Das Chloroform, mit dem er Johanna betäubt habe, sei von J. zur Drogenherstellung verwendet worden. Ohm schildert, J. habe nach der Tat zwar noch erfolgreich eine Prüfung abgelegt, sein Biochemie-Studium dann jedoch geschmissen. Gelebt habe J., der in Bad Nauheim geboren wurde, von einer großen Erbschaft.

Prozess wird fortgesetzt, Angeklagter will umfangreich aussagen

Während des Prozessauftakts sind all diese Details noch kein Thema. Verteidiger Krechel gibt jedoch eine Erklärung ab. J. trage die moralische und juristische Verantwortung an unbeschreiblichem Leid. Er sei sich darüber in vollem Umfang bewusst. »Er kann sich hierfür nicht entschuldigen, er kann weder auf Vergebung noch auf Verständnis hoffen.« Seine Schuld wiege zu schwer. J. sei bereit, sich seiner Verantwortung zu stellen, werde umfangreich aussagen. Allerdings erst in knapp drei Wochen, wenn der Prozess fortgesetzt wird.
Quelle: https://www.giessener-allgemeine.de/reg ... 189,420569
1
Bild

Benutzeravatar
Diskussionsleitung
Salva
Administrator
Administrator
Beiträge zum Thema: 18
Reaktionen: 519
Beiträge: 7783
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Wohnort: Cadolzburg
Alter: 57
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Anklageerhebung

#17

Ungelesener Beitrag von Salva » Do, 24. Mai. 2018, 11:48

Das vermurkste Leben des Rick J. im Spiegel
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Anklageerhebung

#18

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Do, 31. Mai. 2018, 06:21

Mittlerweile sind ja schon einige Verhandlungstage über die Bühne gegangen. Hier erstmal ein Bericht zum 2. Verhandlungstag (9.5.2018):
Zweiter Prozesstag

Angeklagter: Johannas Tod war ein Unfall

09.05.2018 VON LAURA KAUFMANN

Der mutmaßliche Mörder der kleinen Johanna hat gestanden, das Mädchen vor 19 Jahren von einem Radweg entführt zu haben. Den Tod des Kindes aber stellte der 42-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht Gießen als eine Art Unfall und nicht geplant dar.

Ja, er fuhr durch die Wetterau, suchte nach einem Mädchen. Ja, er sah Johanna Bohnacker, betäubte und entführte die Achtjährige. Ja, er hatte vor, sie zu missbrauchen. Nein, er wollte sie nicht töten. Ihr Tod war ein Unfall. Das behauptete der wegen Mordes angeklagte Rick J. am Mittwoch vor dem Gießener Landgericht. Doch es gibt Widersprüche in seiner Aussage.

»Scheißkerl«, zischt Gabriele Bohnacker beim Verlassen des Gerichtssaals. Zuvor hat sie stundenlang Rick J. dabei zugehört, was am Todestag ihrer Tochter Johanna passiert sein soll. J. ist der letzte Mensch, der sie lebend gesehen hat. Und der Mensch, der die Schuld an ihrem Tod trägt.

Rick J. ist 42 Jahre alt. Als er auf Johanna Bohnacker traf, war er 23 und Biochemiestudent. Das war am 2. September 1999. »Ich hielt sie für 13 oder 14«, sagt J. über Johanna, die an jenem Nachmittag an einem Bächlein in ihrem Heimatdorf Ranstadt in der Wetterau spielte.

J. war auf Drogen. »Ich hatte am frühen Nachmittag LSD genommen und eine Nase Crystal gezogen«, erinnert er sich. Er sei losgefahren. Am Steuer seines VW Jetta habe der Rausch eingesetzt. Noch in Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis, seinem Wohnort, sei er auf ein anderes Auto aufgefahren. Danach sei er weiter, »irgendwo in die Pampa«. Er sah Johanna. »In dem Moment kam die Geilheit über mich. Ich wollte das Mädchen haben.« Er habe sein Auto gewendet, sei ganz nah an sie herangefahren. »Ich habe Chloroform auf den Ärmel meines Sweatshirts gemacht, habe ihr vor das Gesicht gegriffen und sie in Richtung Auto gezogen.« Johanna sei schnell betäubt gewesen, er habe sie in den Kofferraum gelegt, ihre Arme mit einem Gummispannseil fixiert, das zufällig im Jetta gelegen habe.

Angeklagter wirft sich auf Boden

Das Chloroform will J. ebenfalls rein zufällig dabei gehabt haben. Um Drogen reiner zu machen. Er sei losgefahren. Auf der Suche nach einem abgelegenen Ort. Doch er habe keinen gefunden. »Mir kam der Gedanke, dass ich keine Ahnung habe, wie lange das Chloroform wirkt.« Die Angst, Johanna könne sich befreien, wuchs. An einer Pferdekoppel am Wegesrand habe er ein Seil entdeckt, das ihm geeignet erschien, sie fester zu fesseln. Er habe dem noch betäubten Mädchen zudem Augen und Mund mit Panzerklebeband verschlossen. »Ich wusste, dass das nicht halten würde. Ich hatte es schon für die Sitzbezüge im Auto verwendet.«

Auf der Weiterfahrt habe er Geräusche aus dem Kofferraum gehört und daraufhin die Musik laut aufgedreht. Er sei zu einer Tankstelle in Nidda gefahren, habe neues Paketklebeband gekauft, um die Fesseln zu verstärken. »Die Tankstellenbesitzer haben ausgesagt, dass dort nie Klebeband verkauft wurde«, konfrontiert Richterin Regine Enders-Kunze den Angeklagten. »Ich habe es dort gekauft, das weiß ich genau«, beharrt er.

An einem abgelegenen Feldweg habe er angehalten. »Ich hörte Schreie.« Er habe den Kofferraum einen Spalt geöffnet und hineingeschlagen, Johanna dann heruntergedrückt, sich auf sie gesetzt, das Klebeband etwa dreimal um die Augen, dreimal um den Mund und dreimal um den Kopf gewickelt. »Die Nase war definitiv frei«, sagt J. auf Nachfrage des Staatsanwalts. Er habe nun mit dem Paketklebeband das Seil verstärkt. Um zu demonstrieren, wie er Johanna gefesselt habe, wirft J. sich auf den Boden des Gerichtssaals. Zu diesem Zeitpunkt sei ihm erstmals klar geworden, »dass sie kein Teenager ist, sondern ein kleines Kind, das für mich keinerlei sexuellen Reiz darstellt«, behauptet er. Und weiter: »Ich glaube nicht, dass ich mich an ihr vergangen hätte.« Eine Aussage, die Staatsanwalt Thomas Hauburger in Abrede stellt. J. lenkt daraufhin ein. »Es ist schrecklich, zugeben zu müssen, dass man solche Gelüste hat.« Die Richterin kommentiert: »Es ist alles relativ schrecklich, was Sie hier berichten. Daher ist es sinnlos, solche Dinge auszusparen.«

Mit Einbruch der Dunkelheit, Stunden nach der Entführung, will Rick J. einen abgelegenen Ort gefunden haben, irgendwo bei Schotten. Zum Missbrauch sei es nicht gekommen. »Ich öffnete den Kofferraum, Johanna lag auf dem Bauch.« Sie habe keinen Puls mehr gehabt, sei kalt gewesen. »Ich stand drei bis fünf Minuten panisch rum.« Dann sei er weitergefahren, tiefer in den Vogelsberg. Die Leiche loswerden. In einem Waldstück im Unterholz. »Manche Szenen haben mich seit Jahren in meinen Alpträumen verfolgt«, sagt Rick J.

Richterin Enders-Kunze und Staatsanwalt Hauburger stellen die Aussage in Frage. »Ich glaube Ihnen kein Wort«, sagt die Richterin zum Angeklagten. Und: »Ihre Angaben weichen deutlich von dem ab, was Sie bei der Polizei gesagt haben.« Etwa seine Aussage zu dem Zeitpunkt, wann er Johanna die Augen verklebt habe. Oder welches Klebeband er an der Tankstelle gekauft habe. Zudem habe er bei seiner Vernehmung ausgesagt, er habe das Chloroform auf ein Tuch getan, nicht auf sein Sweatshirt. »Das ist eine merkwürdige Häufung von Details, die Ihnen bei der Polizei nicht einfallen, puzzleartig aber so passen, dass sie geeignet sein könnten, um Vorhalte des Gerichts und der Staatsanwaltschaft zu widerlegen«, sagt sie.

J. schiebt die Widersprüche auf Erinnerungslücken und auf seinen damaligen Drogenkonsum. Auch am Tag seiner polizeilichen Aussage im Oktober 2017 habe er Rauschgift genommen. »Sie hatten an dem Tag 0,0 Amphetamin im Blut«, widerspricht Hauburger. Er geht davon aus, dass Rick J. Johanna sexuell missbraucht und dann ermordet hat. Johannas Kopf war laut Anklage mit 15 Metern Paketklebeband 29-mal umwickelt. Sie erstickte.

Gefesselt im Maisfeld

Der Einsatz von Klebeband in einem anderen Fall war es, der die Ermittler auf die Spur von J. geführt hat. Mit einer 14-Jährigen traf er sich 2016 in einem Maisfeld fesselte sie und verging sich an ihr. Mehrfach lächelt der 42-Jährige, während er erzählt, was bei den zum Teil gefilmten Treffen passiert war. Hauburger sagt zum Angeklagten: »Sie wissen, dass die Frau auf ihre sexuelle und geistige Reife begutachtet wurde.« Die Sonderschülerin sei diesbezüglich auf ein Alter von neun Jahren geschätzt worden.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Link zum Text: http://www.fnp.de/rhein-main/Angeklagte ... 01,2985253
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Anklageerhebung

#19

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Do, 31. Mai. 2018, 06:45

Ein Bericht zum (wahrscheinlich) dritten Verhandlungstag (23.5.2018):
JOHANNA-PROZESS 23. Mai 2018, 22:28 Uhr

Johanna-Prozess: Angeklagter spricht über Sex und Drogen

Wie tickt der Mann, der 1999 Johanna Bohnacker entführt hat, der für ihren Tod verantwortlich ist? Während des Prozesses kamen nun Details zur Sprache, die nur schwer auszuhalten sind.

Johanna war genauso, wie man sich ein Mädchen wünscht: liebenswürdig, aufgeweckt, tierlieb«, sagte der Leiter der »Sonderkommission-Johanna« am Mittwoch im Zeugenstand. Johanna starb am 2. September 1999. Die Polizei nahm Rick J. im Herbst 2017 in seiner Wohnung in Friedrichsdorf im Taunus fest. Ermittler und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass der heute 42-Jährige die achtjährige Johanna Bohnacker aus Ranstadt (Wetteraukreis) entführt, missbraucht und umgebracht hat. J. gesteht die Entführung, behauptet aber, Johannas Tod sei ein Unfall gewesen.

Nach der Geburt adoptiert

Der kleingewachsene Rick J. trug auch am dritten Verhandlungstag ein rotes Oberteil, das an seinem Bauch spannte. Die Haare strotzten vor Schmutz. Zu Beginn des Prozesses wirkte er entspannt. Ausgiebig beantwortete er die Fragen von Richterin Regine Enders-Kunze zu seinem Werdegang, sexuellen Vorlieben und mehr.

Der in Bad Nauheim geborene J. wurde im Alter von wenigen Tagen adoptiert, lernte seine leiblichen Eltern nie kennen. Seine Adoptiveltern trennten sich, als er fünf Jahre alt war, berichtete J., der konsequent »wat« statt »was« und »dat« statt »das« sagt. Im Alter von 17 Jahren sei er bei seiner Mutter, »die viel getrunken hat«, ausgezogen, habe fortan in der Wohnung in Friedrichsdorf gelebt, in der er vergangenes Jahr auch festgenommen worden war.

Leben durch Erbschaft finanziert

In der Pubertät habe er begonnen zu kiffen, später seien härtere Drogen dazugekommen: Speed, Ecstasy, Crystal Meth. Den Konsum habe er mit Dealen finanziert. Er begann ein Biochemie-Studium, legte wenige Tage nach Johannas Tod noch die Zwischenprüfung ab. Ins Berufsleben stieg J. jedoch nicht ein. »Das wird wohl auch mit meiner exzessiven Drogensucht zu tun gehabt haben.« J. lebte vom Geld, das seine Mutter ihm hinterlassen hatte. Er sei abhängig von Computerspielen gewesen, habe eine große Summe verloren. Inzwischen sei vom Erbe nicht mehr viel übrig, es »ist für meine anwaltliche Vertretung draufgegangen«.

Immer wieder hatte der Angeklagte Freundinnen und Affären. Im Alter von 19 Jahren habe er eine kurze sexuelle Beziehung zu einer Elfjährigen gehabt. Mit einer fünf Jahre jüngeren Nachhilfeschülerin war er, damals Anfang 20, jahrelang liiert, hatte mit ihr »leidenschaftlichen Sex«, sagte J. und berichtete ausführlich von teils abstrusen Praktiken.

Selbstverordnete Aversionstherapie gefilmt

2008 und 2009 habe er Missbrauchsfantasien von jungen Mädchen gehabt. Er habe versucht, »diese mit einer selbstauferlegten »Aversionstherapie zu überwinden«. Dafür habe er sich erst seine Fantasien bewusst gemacht und sie dann mit Ekel oder Schmerz verbunden, indem er unappetitliche sexuelle Handlungen an sich vorgenommen habe. Dabei filmte er sich, die Videos sind noch vorhanden, das Gericht hat sie gesehen. »Das Ekelgefühl kommt darauf nicht sonderlich zum Ausdruck, die Aufnahmen wirken eher motivierend als ablehnend«, sagte die Richterin. Der Angeklagte wiegelte ab. Auch stritt J. ab, eine Vorliebe für Kinder zu haben. Er sei nicht pädophil, sondern hebephil, stehe demnach auf Jugendliche. »Aber Johanna war ein Kind«, sagte die Richterin. J. blieb dabei, dass an jenem Tag im Jahr 1999, als er Johanna an einem Bächlein in der Wetterau spielen sah, dies zunächst nicht wahrgenommen zu haben.

Viele Vorhalte, viele Begründungen

Für den Besitz von massenhaft Kinderpornografie hatte J. ebenfalls Erklärungen: Er habe sie zufällig heruntergeladen und gar nicht angesehen. Verschmähte Liebe einer Schulkameradin, als er 17 Jahre alt war, habe ihn zu einem Übergriff veranlasst. Er riss eine Siebenjährige von ihrem Rad, hielt ihr den Mund zu. Zeugen griffen ein, J. floh, wurde aber später geschnappt. Die Kleine habe ausgesehen, wie seine Angebetete, begründete J. diese Tat.

Auch für die Videos von Mädchen, die er auf ihrem Weg zur Grundschule gefilmt hatte, hatte er eine Erklärung: »Wenn mir Leute interessant erschienen, habe ich sie gefilmt, damit ich mir sie später noch mal in Ruhe anschauen kann. Man kann sie schließlich in der Öffentlichkeit nicht anstarren.« Warum er 2011 erst ein siebenjähriges Kind und dann eine Dreijährige in der Öffentlichkeit umklammert habe, wollte die Richterin wissen. »Daran habe ich keine Erinnerung, ich habe damals mit Designerdrogen experimentiert«, behauptete der Angeklagte. Eine Vorliebe für Fesselspiele mit Klebeband – Johannas Kopf war 29 Mal mit Paketband umwickelt worden – stritt J. ab, obgleich diese Praktik auf mehreren seiner Videos dokumentiert ist.

Zunächst als Täter ausgeschlossen

Der Leiter der Sonderkommission Johanna berichtete im Zeugenstand, J. sei früh ins Visier der Fahnder geraten, dann aber als Täter ausgeschlossen worden. Die Gründe: Ein Zeuge hatte den VW Jetta des Angeklagten am Tattag in Ranstadt gesehen. Als dem Zeugen das Auto von J. jedoch gezeigt wurde, sagte er, es habe eine andere Farbe als der von ihm beobachtete Jetta. Was damals nicht bekannt war: Das Auto hatte eine Lackierung, die es je nach Lichteinfall braun, rot oder blau erschienen ließ, sagte der Ermittler. Zudem hatte man Zeugen veraltete Fotos von J. vorgelegt, diese erkannten ihn daher nicht wieder. Auch der Fingerabdruck, den man von J. genommen hatte, schien nicht zu dem Fingerabdruck-Fragment zu passen, den die Polizisten auf dem Klebeband an Johannas Körper gefunden hatten.

Polizei observiert Rick J. monatelang

Aktenkundig gewordene sexuell motivierte Fesselspiele an einer 14-Jährigen in einem Maisfeld brachten die Ermittler 2016 auf die Spur von Rick J. Seine Wohnung wurde durchsucht, die Polizei fand dort eine Faserspur, die sich auch auf dem Klebeband befand, mit dem Johanna gefesselt worden war. J. wurde daraufhin monatelang observiert, Polizisten mieteten sich sogar in einem Appartement in seinem Wohnhaus ein.

Der Ermittler sagte, bei seiner Festnahme im Oktober 2016 habe J. frei und strukturiert gesprochen. Man habe anschließend das Tatgeschehen rekonstruiert und mit Zeugenaussagen abgeglichen. »So wie er den Tatablauf schildert, war es sicherlich nicht«, sagte der Polizist. Der Prozess wird fortgesetzt.

Link zum Bericht aus der Gießener Allgemeinen: https://www.giessener-allgemeine.de/reg ... 189,436186
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Anklageerhebung

#20

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Mi, 27. Jun. 2018, 01:10

Ein Bericht zum vierten Verhandlungstag (24.05.2018):
Ranstadt, 24.05.2018

Fall Johanna: Chefermittler glaubt nicht an Schilderung des Angeklagten

BOBENHAUSEN/GIESSEN - Die Einlassungen des leitenden Ermittlers der neuen Sonderkommission (Soko) im Fall Johanna Bohnacker gaben am Mittwoch vorm Landgericht Gießen interessante Einblicke, wie der jetzt 42-jährige Angeklagte aus Friedrichsdorf im Taunus nach 18 Jahren gefasst werden konnte und auch darüber, dass in der Vergangenheit bei der Fahndung nach ihm unglückliche Umstände eine frühere Verhaftung verhinderten. Zum Schluss der Schilderung ging der Kriminalhauptkommissar sogar ins Eingemachte, was die bisherigen Ausführungen des Beschuldigten arg ins Wanken brachte: "So wie er es bei seinem Geständnis ausgesagt hat, kann es nicht gewesen sein." Dabei ging es um den Hergang der schrecklichen Ereignisse am 2. September 1999, als die achtjährige Johanna in Bobenhausen verschwand und bei der Entführung getötet wurde.

Der Angeklagte stellte das Geschehen bisher als eine Art Unfall dar, der aufgrund der Tatsache passierte, dass er den Kopf des Mädchens mit Klebeband umwickelte, das er in einer Niddaer Tankstelle erworben haben will. Doch die zeitlichen Abläufe, die von der 2017 neu ins Leben gerufenen Soko fast minutiös aufgearbeitet wurden, passen nach Ansicht des Chefermittlers so gar nicht zu den Ausführungen des Angeklagten. Dies würde auch von weiteren Sachverständigen noch bestätigt werden. Tatsache sei, dass auch die Fesselung des Kindes mit einem Seil ganz anders verlaufen sein muss. Denn hier seien professionelle Knoten festzustellen gewesen, was auf eine längere Vorbereitung für eine solche Tat Rückschlüsse zulasse. Der Angeklagte hatte indes angegeben, dies mit einem Seil, das zufällig an einer Koppel hing, vorgenommen zu haben. Außerdem gab es bei der Tankstelle in Nidda gar kein Klebeband zu kaufen.

Die Soko arbeitete an der Spitze mit drei Kollegen, die zuvor nichts mit dem Fall zu tun hatten. Die brachten neuen Schwung in die Vorgehensweise. Zuvor, im Jahr 2006, war der jetzt ermittelte Täter schon mal überprüft worden, doch seine Angaben hätten nichts erbracht. Obwohl er schon damals als Sexualtäter in Erscheinung getreten war und trotz der immensen Ähnlichkeit mit dem damals rekonstruierten Fahndungsbild. Auch bei der Vorlage eines Fotos von ihm hätten drei Zeugen ihn nicht wiedererkannt. Wie sich später herausstellte, war dieses Kopfbild aber gar nicht aktuell. Die jetzige Soko ließ sich dadurch nicht entmutigen. "Spur elf brachte für uns den Durchbruch", ließ der leitende Ermittler wissen. Dabei handelte es sich um einen Teilfingerabdruck vom gefundenen Klebeband bei Alsfeld, das nach eingehenden kriminaltechnischen Untersuchungen dem Mann aus Friedrichsdorf zugeordnet werden konnte. Dieser wurde danach sofort ständig observiert. Sogar eine Wohnung im Mehrfamilienhaus des Täters nutzten die Ermittler zur Beobachtung. Nach den Übereinstimmungen im Maisfeld-Fall bei Nidda, als der Angeklagte eine 14-Jährige ebenfalls mit Klebeband umwickelt hatte und gerade Fotos von ihr machte, dabei aber vom Jagdpächter erwischt wurde, konnte der Kreis immer enger gezogen werden. Letztlich erfolgte der Zugriff durch die Polizei.

Daraufhin wurde eine psychologisch clevere Vernehmung "in angenehmer Atmosphäre" anberaumt, was den Beschuldigten letztlich dazu brachte, Einlassungen zur Sache zu machen. Mit der Einsicht: "Die Eltern haben ein Recht darauf, zu wissen, was mit ihrer Tochter ist." Es folgte die Schilderung des Täters, der auch der Chefermittler in der Hauptsache wenig Glauben schenkt. Zumal die Fahnder bei der Wohnungsdurchsuchung denkwürdige Utensilien fanden: Kinderkleidung, jede Menge Sexspielzeug und noch mehr Pornos, viele davon Kinderpornos.

Dass der Mann aus dem Taunus eine perverse Hinwendung zu Kindern an den Tag legt, ist bereits früh aktenkundig gewesen. Schon in der Jugend kam es zu Übergriffen. Mit 17 zerrte er beispielsweise eine Achtjährige vom Rad. Und machte immer wieder Fotos von Mädchen aus seiner Umgebung. Noch kontinuierlicher in dem Leben des Mannes ist der Rauschgiftkonsum aller in der Szene gängigen Mittel wie Speed, Ecstasy, LSD und Designer-Drogen.

In Bad Nauheim geboren, wuchs er in Karben bei Adoptiveltern auf, absolvierte in Frankfurt sein Abitur und studierte Biochemie. Seine Vorprüfung bestand er ausgerechnet kurz nach dem Tod von Johanna Bohnacker, was Staatsanwalt Thomas Hauburger zur Erkenntnis brachte, dass er zu jener Zeit wohl kaum ständig vollgekifft sein konnte. Seine Studienzeit war ohnehin zu Ende, als er wegen Rauschgifts und des Fahrens ohne Führerscheins für ein Jahr in den Knast musste.

Die Erzählungen des Mannes von seinem Sexleben entpuppten sich am Mittwoch als Chronologie der Widerwärtigkeiten. Das ging hin bis zum Verzehr von Kot. Viele Zuhörer wurden vom Ekel übermannt. Doch das gab der 42-Jährige völlig emotionslos zum Besten, als säße da einer, der belanglos von seinem letzten Urlaub erzählt.

Nach dem Absitzen einer Haftstrafe, die bis zu 20 Jahre ausfallen könnte, wird der Mann trotzdem nicht in Sicherungsverwahrung genommen, wie Staatsanwalt Hauburger am Rande wissen ließ. Das Gesetz lasse dies nicht zu, sondern nur in Fällen, in denen mindestens zwei gleich gelagerte Taten die Grundlage des Urteils sind. Der brutale und schreckliche Fall Johanna reicht dazu nicht aus.
Link zum Bericht: http://www.kreis-anzeiger.de/lokales/we ... 788790.htm

Blöd ist, daß der Täter wohl nach spätestens 20 Jahren wieder frei sein wird (siehe letzter Absatz).

Und noch ein weiterer Bericht zum vierten Verhandlungstag:
Polizei und Gericht, 24.05.2018

Landgericht Gießen: Im Mordfall Johanna widerlegen Zeugen die Darstellung des Angeklagten

BOBENHAUSEN/GIESSEN - Ein Verhandlungstag mit vielen Hindernissen erfolgte am Donnerstag vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Gießen im Fall der vor rund 18 Jahren getöteten Johanna aus Ranstadt-Bobenhausen. Von über zehn geladenen Zeugen waren gerade mal vier erschienen, was lange Pausen im Ablauf zur Folge hatte. Doch die Aussagen jener, die tatsächlich gekommen waren, erschütterten die vom Angeklagten aus Friedrichsdorf im Taunus gebotene Darstellung des Tathergangs am 2. September 1999 in maßgeblichen Punkten. Denn das Ehepaar, das die Aral-Tankstelle in Nidda schon damals betrieb, legte sich im Zeugenstand fest: Paketklebeband oder Gewebeklebeband habe man auch zu jenem Zeitpunkt nicht im Verkaufsangebot vorgehalten. Dies sagten sowohl der Pächter als auch seine Ehefrau.

Beide mussten mit anderen Prozessbeteiligten jeweils zum Richtertisch vortreten und die Skizze der Tankstelle erläutern, mit der Nennung, wo sich welche Verkaufsgegenstände befanden. Was auffiel bei dieser wichtigen Detailerörterung: Der Angeklagte, der sich offenbar bewusst war, dass hier seine Strategie ins Wanken geriet, sprach mehrfach hektisch mit seinen beiden Anwälten, wollte sie offensichtlich zu Fragestellungen bewegen. Was diese auch taten. Weil die Tankstelle 1999 erst im Frühjahr von einem Vorgänger übernommen wurde, könne es da nicht sein, dass hier Altbestände von Klebeband zum Verkauf kamen? Das wurde deutlich verneint. Verschiedenfarbiges Tesaband habe man durchaus verkauft, aber das war nebensächlich. Staatsanwalt Thomas Hauburger legte noch eins drauf: Im Kassenjournal, einer Art Verkaufsarchiv, sei nie richtiges Klebeband registriert worden.

Diese Erörterung war deswegen so wichtig, weil der teilgeständige Angeklagte behauptet hatte, er habe sich dieses Material erst besorgen müssen, um die achtjährige Johanna während ihres Martyriums im Kofferraum seines Autos den Kopf umwickeln zu können, nachdem er sie am Bach in Bobenhausen brutal überwältigt hatte. Die Staatsanwaltschaft glaubt dagegen, dass er all dies mit Vorsatz machte, also schon entsprechende Utensilien, vom Chloroform bis hin zu Fesselseil und Klebeband, in seinem Wagen deponiert hatte.

Dass er den Mord vermeintlich bewusst durchführte, auf diesen Rückschluss konnte man bereits tags zuvor kommen, denn der Leiter der neuen Soko, der den Hergang aufgrund akribischer Recherchen sehr detailliert aufzeigte, kam zur Erkenntnis: Mit seinem alten Jetta kann der Täter nicht so nah und ganz leise an Johanna herangefahren sein, dass sie nichts davon mitbekam und ihn nicht sah. Da sie ihn gesehen haben muss, liegt eine gezielte Tötung aus Angst vor Entdeckung zumindest nahe.

Glaubwürdigkeit erschüttert

Und auch die Schilderungen des Angeklagten, er sei vor dem Gewaltverbrechen durch einen LSD-Trip "völlig durchgeknallt" gewesen, erhielt einen argen Dämpfer in puncto Glaubwürdigkeit. Denn jener Mann, dem er vor der Fahrt nach Bobenhausen bei Köppern (Stadtteil von Friedrichsdorf) mit geringer Geschwindigkeit hinten aufs Auto fuhr, saß gestern am Zeugentisch und berichtete, bei der Regulierung des leichten Blechschadens vor Ort habe sich der Verursacher sehr ruhig und sachlich verhalten, obwohl an dessen Auto, "ein Golf oder Jetta", die Stoßstange abgebrochen war.

Was wieder arg zu denken gab: Dieser Zeuge (mittlerweile 76 Jahre alt, aber mit sehr guter Erinnerung) führte aus, bereits wenige Wochen danach von der Polizei zu dem Unfall befragt worden zu sein. Schon damals waren die einstigen Ermittler also auf den Friedrichsdorfer gestoßen, weil die Fahndung auf einen Jetta hinauslief. Warum er der Polizei trotz seines Aussehens, der ziemlich genauen Beschreibung (Zeugen: "Mann mit Pferdeschwanz-Frisur") und seiner schon vorher pädophilen Vita durch die Lappen ging, bleibt ein Rätsel.

Zur Debatte stand indes bei der Befragung eines weiteren Zeugen aus Nidda, was am Tag vor der Tat in Borsdorf geschah, wo sich zu jener Zeit im einstigen Queens-Club die Rauschgiftszene ein Stelldichein gab. Dort will auch der Täter mit einem Freund dem Drogenkonsum nachgegangen sein, was nun vor Gericht ein Dritter, der neben dem Club wohnte, bestätigte. Er sei mit den beiden sogar in die Wohnung des Angeklagten nach Friedrichsdorf gefahren und von dessen Konsum erschrocken gewesen sein: "Der hat sich ein ganz dickes Brett gezogen." Ansonsten wusste dieser Zeuge keine Einzelheiten, "denn das war alles nur eine Riesenparty".

Da etliche Zeugen der Verhandlung fernblieben, nutzte Richterin Enders-Kunze die Gelegenheit, um die Mutter des getöteten Mädchens, Gabriele Bohnacker (63), die vor der Strafkammer auch als Nebenklägerin auftritt, als Zeugin zu befragen. Dabei ging es in erster Linie um die Kleidung, die Johanna am Tag ihres Verschwindens trug. Dies bewältigte Gabriele Bohnacker in bewundernswerter Manier, auch wenn es phasenweise schien, als würde ihr diese Bürde zur großen Last. Sie beschrieb die Jeans, das T-Shirt und den umgehängten Geldbeutel mit Schottenmuster, die nie gefundene Unterwäsche, ging auf das Fahrrad ein und schilderte kurz den Tagesablauf der Familie am Tag der Tat. Dabei warf sie dem Angeklagten keinen Blick zu. Dieser starrte währenddessen reglos nach unten.
Link zum Bericht: http://www.giessener-anzeiger.de/lokale ... 791220.htm
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Anklageerhebung

#21

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Mi, 27. Jun. 2018, 01:33

Ein Bericht zum fünften Verhandlungstag (29.05.2018):
Landkreis Hochtaunus, 29.05.2018

Fall Johanna: Zweites Verbrechen rückt ins Blickfeld

HOCHTAUNUS/WETTERAUKREIS - (mig). Das Dilemma, nach knapp 19 Jahren seit der Tat vorm Landgericht Gießen Zeugenbefragungen vorzunehmen, wurde gestern vor der 5. Großen Strafkammer mehr als deutlich: Kaum einer jener Zeitgenossen, die am 2. September 1999 in Bobenhausen wichtige Beobachtungen im Fall Johanna machten, konnten sich jetzt noch an Details erinnern, weil die Länge der Zeitspanne zwangsläufig vom Mantel des Vergessens überlagert wird. So musste die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze immer wieder die damals gemachten und im Protokoll festgehaltenen Aussagen vorhalten, um den Zeugen abzuringen, dass dies wohl so gewesen sein müsse.

Wesentlich mehr Erhellendes konnte am fünften Verhandlungstag (13 sind vorgesehen) eine Kriminalhauptkommissarin der neuen Soko des Polizeipräsidiums Mittelhessen einbringen, die den Täter, der für den Tod von Johanna verantwortlich ist, eindrucksvoll charakterisierte und ein Bild von ihm zeichnete, das bedrückend, erschreckend und von Abgründen gekennzeichnet war.

Und plötzlich tauchte im Gerichtssaal 207 auch wieder die Frage auf: Ist der 42-jährige Mann aus Friedrichsdorf noch für eine weitere Todestat verantwortlich? Denn wie die Ermittlerin schilderte, wurde während der Hausdurchsuchung, die mit seiner Verhaftung einherging, ein Zettel gefunden, auf dem der Name "Mellie Franke" stand. Hierzu muss man wissen, dass im Juni des Jahres 1999 ein weiteres Mädchen verschwand. Es hieß Melanie Frank aus Wiesbaden, hatte allein von den Gesichtszügen große Ähnlichkeit mit Johanna. Dieser Vermisstenfall wurde erst nach zehn Jahren als Todesfall registriert. Zu diesem Zeitpunkt wurde in einem Waldstück des Forstamtes Simmern ein menschlicher Schädel und ein Oberschenkelknochen gefunden, der nach schwierigen DNA-Untersuchungen Melanie Frank zugeordnet werden konnte. Anhand der Skelett-Teile war eine genaue Todesursachen-Feststellung unmöglich, allerdings geht die Polizei von einem Verbrechen aus.

Außerdem, so ist aus den Ermittlungen durchgesickert, wurden in dem Waldstück, nicht bei den Skelett-Teilen, auch Reste von Klebeband gefunden. Klebeband, das bei Johannas Martyrium und in den wirren Sex-Phantasien des Beschuldigten eine große Rolle spielt. Wie die Kripo-Beamtin mitteilte, konfrontierten die Ermittler den Beschuldigten während der Vernehmung auch mit dem bei ihm gefundenen Zettel mit dem Namen "Mellie Franke", doch dies, so der Täter im Fall Johanna, sei wohl eine Freundin von irgendeiner Party gewesen.

Konkret antwortete der Friedrichsdorfer auf die Frage, ob er dieses weitere Verbrechen ebenfalls zu verantworten habe, nach Angaben im Vernehmungsprotokoll: "Ich bin davon überzeugt, dass ich es nicht war." Warum sollte er das auch gestehen? Wie die Ermittlerin ausführte, gab der Mann auch im Fall Johanna immer nur das zu, was ihm definitiv nachgewiesen werden konnte. Für alles andere brachte er Ausreden an. Hätte der Mann eine weitere Schandtat dieser grausamen Art begangen, würde ihm wegen besonderer Schwere der Schuld nach der Haft Sicherungsverwahrung drohen.

Mit welch schwerem Kaliber eines Sexualtäters das Landgericht Gießen es ohnehin zu tun hat, diese Rückschlüsse ergaben sich nach den Einlassungen der Kripo-Beamtin, die das Leben des Angeklagten genauestens durchleuchtete. Oft hat er Kinder massiv belästigt bis hin zum Versuch, sie an sich zu reißen. Vergewaltigung war ihm nicht fremd, schon früh musste er eine Sexualtherapie absolvieren.
Link zum Bericht aus dem Usinger Anzeiger: http://www.usinger-anzeiger.de/lokales/ ... 800670.htm

Der Fall Melanie Frank bei Allcrime: viewtopic.php?f=4&t=3085&p=15205&hilit= ... ank#p15205

Sollte Rick J. auch der Mörder von Melanie Frank sein, könnte es doch noch was werden mit der Sicherungsverwahrung (siehe Text)
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Anklageerhebung

#22

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Fr, 29. Jun. 2018, 02:40

Ein weiterer Bericht zum fünften Verhandlungstag:

Das, was in meinen Augen im Text besonders interessant ist, habe ich unterstrichen.
Oberhessen-live.de
Das Online-Magazin der Region!
29.6.2018

Prozessfortsetzung um den Mordfall Johanna Bohnacker – Rick J. weitere widersprüchliche Details bekannt
„Die Eltern haben das Recht zu erfahren, was mit ihrer Tochter passiert ist“

GIEßEN (akr). 1999 wurde die damals achtjährige Johanna Bohnacker entführt, missbraucht und getötet. 2017 – 18 Jahre nach der Tat – wurde Rick J. als mutmaßlicher Täter festgenommen und muss sich seit April vor Gericht verantworten. „Die Eltern haben das Recht zu erfahren, was mit ihrer Tochter passiert ist“, soll er bei seiner Festnahme gesagt haben. Doch während der Verhandlung verstrickt Rick J. sich immer weiter in Widersprüche.

Punkt 10 Uhr am Dienstagvormittag im Landgericht Gießen. Der Prozess um Rick J., den Angeklagten im Mordfall um Johanna Bohnacker wird fortgesetzt. Sechs Zeugenaussagen stehen an – unter anderem die beiden aktiv Beteiligten Ermittler Kessler und Koch vom Polizeipräsidium Mittelhessen, die Rick J. Im Oktober festnahmen, sowie dessen ehemaliger Freund René A. Drei Tage werden bei ihren Aussagen eine besondere Rolle spiele: Der Tattag des 2. September 1999, der Tag der Festnahme am 25. Oktober 2017 und der 10. Januar 2018, als die zuständigen Ermittler und Staatsanwalt Thomas Hauburger den Beschuldigten in der Justizvollzugsanstalt in Gießen besuchten.

25. Oktober 2017: Die Festnahme

„Es klingt verrückt, aber es verlief einvernehmlich und harmonisch“, beschreibt Kessler den 25. Oktober des letzten Jahres. Gemeinsam mit seiner Kollegin, der Ermittlerin Koch, die als zweite Zeugin an diesem Tag geladen ist, nahm er Rick J. am besagten Mittwoch in seiner Wohnung in Friedrichdorf im Hochtaunuskreis fest. Als sie vor der Tür standen, sollen sie ihn angerufen, sich als Polizei zu erkennen gegeben und ihn gebeten haben, die Tür zu öffnen. Rick J. ließ die Beamten eintreten. Die Beamten legten ihm den Durchsuchungsbeschluss vor, schilderten den Tatverdacht und verkündeten schließlich, dass er festgenommen sei.

Auf diesen Schock hin habe sich Rick J., schwer atmend und am ganzen Körper zitternd erst einmal auf sein Bett gesetzt und sich eine Zigarette angesteckt. Die Beamten fragten ihn, wie er sich fühle. „Ich bin vernehmungsfähig“, soll er gesagt haben Rick. Er kenne sich aus. Schon öfter habe er Kontakt mit der Polizei gehabt. „Es wird ja wohl etwas länger dauern“, sagte der Angeklagte damals und packte ein paar Bücher und Zigaretten ein, ging noch einmal auf Toilette und kämmte sich die Haare. Anschließend ging es mit dem Transporter weiter zur rund 45 Minuten entfernten Dienststelle.

Im Vernehmungsraum angekommen, legten ihm die Ermittler die Spuren vor, die ihn als Tatverdächtigen überführt hatten. Der VW-Jetta, nachdem die Polizei gesucht hatte, die Faserspur am Klebeband sowie der Fragment-Fingerabdruck. Dann folgte Stille. Mehrere Minuten habe der Angeklagte stillschweigend am Tisch gesessen, die Augen geschlossen, den Kopf auf der Hand abgestützt. „Ich möchte auf Toilette, dann mache ich eine Aussage“, sagte er als er den Kopf wieder hob. „Die Eltern haben das Recht zu erfahren, was mit ihrer Tochter passiert ist. Ja, sie haben recht, ich bin verantwortlich“, begann Rick J. seine Aussage. „Die Atmosphäre entsprach eher einem Kaffeekränzchen, das war sehr skurril“, ergänzt Koch bei ihrer Aussage.

10. Januar 2018: Der Besuch in der JVA

Monate später – Rick J. sitzt zu diesem Zeitpunkt bereit in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Gießen – musste sich der Angeklagte erneut den Fragen der Ermittler, die ihn gemeinsam mit Staatsanwalt Thomas Hauburger besuchten, stellen. Nicht direkt den Anklagepunkt betreffend, wie Ermittlerin Koch im Zeugenstand sagt, sondern mit weiteren Details aus seinem Leben. Immer wieder wird der 41-Jährige in sexueller Hinsicht mit Jugendlichen in Verbindung gebracht. Für jede Frage hat Rick J. eine Erklärung parat – wenn auch eine widersprüchliche.

Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde Kinderbekleidung für Mädchen gefunden, mit dabei eine Jacke eines kleinen Mädchens, die im Sommer 2008 von einem fremden Mann angesprochen wurde. Die Eltern des Mädchens haben das mitbekommen, der besagte Mann ging weg und nahm die Jacke mit – die Jacke, die bei Rick J. gefunden wurde. Der Angeklagte soll damals abgestritten haben, dass er dieser Mann gewesen sei. Er habe die Jacke zwar gefunden, ein Mädchen aber nie angesprochen.

2009 wurde die zur Tatzeit elfjährige Rosa vergewaltigt, meldete sich aber erst Jahre später bei der Polizei. Der Angeklagte war in Besitz von Filmmaterial, auf dem die kleine Rosa zu sehen ist. Ihr Gesicht könne man zwar auf den Aufnahmen nicht sehen. Sie habe sich aber selbst eindeutig auf den Aufnahmen erkannt, die silberne Steppjacke, der große 4You-Schulranzen. Auch in diesem Fall, erzählt Koch, stritt Rick J. die Vergewaltigung ab. Er habe sie gefilmt, weil sie Ähnlichkeit mit seiner damaligen Freundin hatte. Angerührt habe er sie aber nicht.

Immer wieder wurden sexuelle Handlungen mit Kindern aus dem Leben von Rick J. thematisiert, beispielsweise als er im Schwimmbad mit 19 Jahren sexuellen Kontakt mit einer Elfjährigen hatte. Das ist ihm zufolge aber einvernehmlich gewesen, so wie bei den Fesselspielen mit der 14-Jährigen in einem Maisfeld in der Wetterau.
Koch erzählt, dass in der Wohnung des Angeklagten viele Kisten gefunden wurden, in denen er Notizen sammelte. Bereits im Alter von zehn bis zwölf Jahren habe er seine sexuellen Gedanken niedergeschrieben. In den Notizen tauchten immer wieder Namen von Mädchen auf – was es damit auf sich habe, sei noch unklar. Bei einem Namen gerieten die Ermittler allerdings ins Stutzen: Melli Frank. Das Mädchen Melanie Franke verschwand im Juni 1999 im Alter von 13 Jahren in Wiesbaden, zehn Jahre später wurde ihre Leiche an einem Waldgelände gefunden. Und wieder habe der Angeklagte gesagt, dass er damit nichts zu tun habe. Bei dem Namen auf dem Zettel soll es sich wahrscheinlich um eine Partybekanntschaft gehandelt haben. „Ich bin davon überzeugt, dass ich es nicht war“, soll Rick J. auf die Frage geantwortet habe, ob er auch dieses Verbrechen zu verantworten habe.

Neben diesen Notizen wurde auch ein alter Überweisungsschein gefunden, auf dem die Zahlen 02091999 geschrieben standen – das Datum, an dem Johanna Bohnacker verschwand und starb. Auch hier habe sich der Angeklagte versucht raus zu reden. Ihm zufolge handelte es sich dabei lediglich um einen Wiederherstellungscode für ein Online-Spiel.

2. September 1999: Der Tattag

Der letzte Zeuge des Verhandlungstags: René A, ein ehemaliger Freund des Angeklagten. Mit ihm soll Rick J. Drogen konsumiert und Partys gefeiert haben. Er schildert, wie er Rick 18 Tage nach der Tat, am 20. September, auf einem Parkplatz angetroffen habe. Der Angeklagte soll ihn um ein Alibi für den 2. September gebeten haben, weil er angeblich Probleme mit einer Drogengeschichte hatte. Von diesem besagten Alibi hört das Gericht zum ersten Mal.

Kurz nach der Tat sei er schon von der Polizei angerufen worden. Damals sagte er aus, er sei in der Nacht vom 1. auf den 2. September mit Rick J. unterwegs gewesen. René A. verschafft seinen ehemaligen Freund kein Alibi. Hauburger wird stutzig: „Wieso haben Sie der Polizei nichts davon erzählt, dass Sie um ein Alibi gebeten wurden?“. Das wisse er nicht, sagt der Zeuge. Ob es sich bei diesem Zeugen um den Freund aus der Nacht vor der Tat handelt, von dem auch Rick J. erzählte, ist unklar. Dafür gibt es laut Hauburger noch keine Beweise. Seine ständig wechselnden Aussagen würden das nicht leichter machen.
Der Link zum Bericht: https://www.oberhessen-live.de/2018/05/ ... siert-ist/
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Anklageerhebung

#23

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Fr, 29. Jun. 2018, 03:09

Ein Bericht zum sechsten Verhandlungstag (5.6.2018):
BOHNACKER-PROZESS, 05. Juni 2018

Mordfall Johanna: Die Messie-Wohnung des Rick J.

Hunderte toter Fliegen lagen auf dem Boden, Lebensmittel schimmelten vor sich hin – Rick J. lebte laut Polizei in einer Messie-Wohnung. Tausende Kinderpornos wurden gefunden.

Etwa 38 Quadratmeter groß und von oben bis unten vermüllt. So beschreiben Polizisten die Wohnung von Rick J. Der heute 42-Jährige war im Alter von 17 Jahren in das Wohnhaus im Gewerbegebiet in Friedrichsdorf (Hochtaunuskreis) eingezogen und hatte dort gelebt, bis er im Oktober vergangenen Jahres festgenommen wurde. Inzwischen wird ihm der Prozess gemacht: Er soll 1999 die damals achtjährige Johanna Bohnacker aus Ranstadt (Wetterau) entführt, missbraucht und getötet haben. J. streitet den Missbrauch ab, stellt den Tod des Mädchens als Unfall dar. Johanna erstickte, ihr waren 29 Lagen Klebeband um den Kopf gewickelt worden.
Am sechsten Verhandlungstag am Gießener Landgericht sagten am Dienstag drei Polizisten aus. Zwei von ihnen waren dabei gewesen, als J.’s Einzimmerwohnung durchsucht worden war. Rick J. hatte im August 2016 in einem Maisfeld bei Nidda bei Sexspielen eine 14-Jährige gefesselt, ihr Gesicht mit Klebeband beklebt und sie gefilmt. Dabei wurde er von einem Jagdpächter beobachtet. Der Jäger wandte sich an die Polizei, die Ermittler wurden hellhörig, Parallelen fielen auf, die Sonderkommission Johanna wurde ins Leben gerufen.

Drogen am Bett

»Seine Wohnung war stark verschmutzt, man konnte sich nicht vorstellen, dass dort jemand lebt«, berichtete nun ein 44-jähriger Ermittler der Wetterauer Kriminalpolizei. Ein »Trampelpfad« habe zum Bett geführt, auf dem ein Laptop gestanden habe. »Die Matratze war verdreckt und zerrissen«, am Bett habe man etwas Amphetamin gefunden, überall in der Wohnung sollen Stricke und Seile gelegen haben. Auf dem Dachboden habe man Klebeband und weitere Kordel gefunden. Die Ermittler stellten außerdem Kinderkleidung, jede Menge Festplatten, USB-Sticks und Speicherkarten sicher.

Geld und Sexspielzeug gefunden

Direkt nach seiner Festnahme im Oktober wurde die Wohnung des gebürtigen Wetterauers erneut durchsucht. »Sie war in einem katastrophalen Zustand«, berichtete ein 45-jähriger Polizist im Zeugenstand. »Im Kühlschrank gab es nur noch verschimmelte Lebensmittel«, Hunderte toter Fruchtfliegen hätten auf dem Boden gelegen, im Bad habe man zwei Kisten voller bereits verfaulter Kartoffeln gefunden. »In der Wohnung roch es nach einer Mischung aus Fäulnis, nicht gelüftet, Zigarettenrauch und Schweiß«, erinnerte sich der Ermittler. Damit man das draußen nicht merke, sei die Eingangstür von innen mit Klebeband abgedichtet gewesen. »Überall lagen Sexspielsachen verteilt, außerdem angebrochene Tuben Gleitgel«, erinnerte sich der Zeuge. Die Ermittler fanden 7500 Euro, jede Menge Briefe und Auto-Sitzbezüge. Von letzteren sollen auch die Fasern auf dem Klebeband stammen, mit dem Johanna Bohnacker geknebelt worden ist. Vier Tage habe man gebraucht, um Wohnung und Dachboden zu durchsuchen, sagte der Zeuge.

Mädchen auf Schulweg gefilmt

Auf den sichergestellten Festplatten und USB-Sticks fand die Polizei sieben Terrabyte Daten. »Zwei Drittel sind inzwischen ausgewertet«, sagte ein 31-jähriger Polizist vor Gericht. Laut aktuellem Stand habe man über 3000 kinderpornografische Fotos und 236 Filme gefunden. Zudem gebe es 500 bis 1000 Videos, die J. »offensichtlich heimlich« von Kindern an öffentlichen Orten gemacht habe, etwa von Mädchen auf ihrem Schulweg. Browser- und Chatverläufe seien gesichert worden. Rick J. habe mehrfach Homepages besucht, die sich mit dem Verschwinden und dem Tod von Johanna Bohnacker beschäftigten. Man habe zudem »auffällige Literatur« gefunden, darunter Hörbücher mit dem Titel »Der Mädchenfänger« oder »Der Kindersammler«, in denen es um entführte und getötete Kinder gehe.
Außerdem gebe es rund 100 Filmdateien, die Rick J. zeigten. Etwa dabei, wie er »sexuelle Handlungen« an sich selbst vornehme. »Manchmal spricht er, verkündet Missbrauchsfantasien.« Die Prozessbeteiligten sahen sich einige der Videos auf einem großen Fernsehgerät an. Etwa die Selbstaufnahmen, die Rick J. »Dirtyactions« benannt hatte. Frei übersetzt heißt das »Schmutzige Nummern«. Zuschauer des Gerichtsverfahrens sahen die Filme nicht, hörten aber teilweise Geräusche und Gesprächsfetzen.

Kinderporno wird gezeigt

Auch ein Kinderporno, der bei J. sichergestellt worden war und bei dem das Thema Fesselung eine Rolle spielt, wurde gezeigt. Eine junge Juristin schlug mehrfach die Hände vor dem Gesicht zusammen, konnte kaum hinsehen. J. schüttelte den Kopf, blickte zu Boden. »Ich habe diese Datei nie gesehen, die konnte man nicht abspielen«, sagte er. Die Mutter von Johanna Bohnacker, die im Verfahren als Nebenklägerin auftritt, sah sich die Filme nicht an, verließ den Saal. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.
Link zum Text aus der Gießener Allgemeinen: https://www.giessener-allgemeine.de/reg ... 189,441073
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Anklageerhebung

#24

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Mo, 2. Jul. 2018, 01:16

Hier ein weiterer Bericht zum sechsten Verhandlungstag, (in meinen Augen besonders) Interessantes habe ich unterstrichen:
Kreis-Anzeiger

Ranstadt, 05.06.2018

Fall Johanna: Beweisaufnahme mit Bildern und Filmen wird zur Tortur

BOBENHAUSEN/GIESSEN - Stickige Luft im Gerichtssaal 207 des Landgerichts Gießen stellte am Dienstag alle Beteiligten des Prozesses gegen den 42-jährigen Mann auf eine besondere Probe. Er ist im Fall Johanna des Mordes angeklagt. Die Klimaanlage im Saal war ausgefallen - doch auch die Geschehnisse bei der Beweisaufnahme ließen manchen im Raum nach Luft ringen, denn die Videos und Bilder, die bei den Durchsuchungen in der Friedrichsdorfer Wohnung des Beschuldigten sichergestellt wurden, standen zur Vorführung an, was die Grenze des Erträglichen oft überschritt. Das Material zeigte jedoch einmal mehr auf, um welchen Menschen es sich da offenkundig handelt, der am 2. September 1999 das Leben der damals achtjährigen Johanna Bohnacker aus dem Ranstädter Ortsteil Bobenhausen ausgelöscht haben soll.

Der Einzige, dem das Ganze offenbar wenig Kopfzerbrechen zu bereiten schien, saß auf der Anklagebank. Der Friedrichsdorfer tritt stets in Gefängniskleidung auf, andere Textilien sind derzeit nicht auszumachen. Nachdem die Vorführungen der Videos und Bilder begann, ergriff der bullige Mann das Wort und bat das Gericht darum, doch bitteschön die zeitliche Zuordnung der einzelnen Dateien zu benennen. "Damit ich das besser einschätzen kann." So, als sei das Gesehene das Normalste der Welt. Welche Tortur das Abspielen auf einem Großbildschirm im Gerichtssaal für andere bedeutete, mag am Beispiel des 31-jährigen Friedberger Kripo-Beamten deutlich werden, der als Leiter der Dateien-Auswertung im Stab der Sonderkommission die Flut des vorliegenden Materials in ein Konzept eingliederte und am Ende 1470 kinderpornografische Bilder sowie 236 Videos dieser Art als Beweismittel vorlegen konnte. Als er jetzt vor Gericht besonders schlimme Streifen vorspielen musste, guckte der junge Beamte gar nicht hin.

Genauso einzuordnen waren die vom Täter selbst per Handy erstellten Filmaufnahmen, in denen er während der Selbstbefriedigung perverse Handlungen vornahm, dabei seinen sexuellen Gewaltfantasien rhetorisch freien Lauf ließ. Die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze räumte der Vorführung breiten Raum ein.

Da ging es auch um weitere Funde in den Dateien. Per Handy filmte der Beschuldigte kleine Mädchen im ganz normalen Alltagsleben. Ob im Schwimmbad oder auf dem Weg zu Bus und Bahn, wie ein Besessener nahm er diese Kinder auf.

Zwangsläufig stand wieder die Frage nach weiteren schlimmen Verbrechen im Raum, die bisher unbekannt sind. Zumal er auch Berichte von anderen getöteten Menschen sowie Fesselpraktiken mit Seilen, Tüchern und Klebeband gespeichert hatte. Ebenso beschäftigte er sich mit Berichten, die er im Internet zum Fall Johanna fand. Kartenausschnitte verschiedener regionaler Bereiche in Deutschland sowie in Österreich und den Niederlanden wurden sichergestellt. Außerdem Hörbücher, die von Kindermorden handelten.

Aber auch die Schilderungen der Wohnungsdurchsuchungen von zwei anderen Kripo-Beamten im Zeugenstand ließen erkennen, dass der Angeklagte offenbar im niedersten Bereich menschlichen Lebens angekommen war. Die 36 Quadratmeter umfassende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus muss ein einziges Schmutzloch gewesen sein. Beide Ermittler befanden unisono: "Man musste sich den Weg über einen Trampelpfad bahnen."

Ringsum sonst nur Kisten mit schriftlichen Unterlagen, Regale, Müll und Schrott. Es stank nach Angaben eines Polizisten so gewaltig in der Wohnung, dass die Tür zum Treppenhaus von dem Bewohner mit Klebeband abgedichtet wurde, damit draußen keiner etwas mitbekam vom Zustand drinnen. Dort fanden die Einsatzkräfte im Kühlschrank nichts mehr Essbares, sondern nur noch Angegammeltes. Bei den verdorbenen Lebensmitteln lagen zudem tote Fliegen. Bei zwei Kartoffelkisten war der Inhalt einer bereits verfault. Von hier ging auch der starke Fäulnisgeruch aus.

Der eigentliche Lebensbereich des Angeklagten befand sich in und rund um sein Bett, wovon er den PC am davorstehenden Schreibtisch bediente. Allerdings wies die Matratze des Bettes deutliche Auflösungsspuren auf. Und in all dem Durcheinander fanden die Kripo-Beamten fast überall Sexspielzeug. Allerdings auch Kinderkleidung bis hin zu Kindersocken. Und verschiedenfarbige Seile, die auf Fesselpraktiken Hinweise gaben.

All dies wurde am Dienstag am sechsten Verhandlungstag vom Schwurgericht sorgsam registriert. In der nächsten Woche (Mittwoch und Donnerstag) geht es weiter. Dann kommen die Spezialisten der fachlichen Untersuchungen zu Wort.
Link zum Bericht: http://www.kreis-anzeiger.de/lokales/we ... 819540.htm
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Anklageerhebung

#25

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Fr, 10. Aug. 2018, 00:59

Ein Bericht zum 7. Verhandlungstag (13.6.2018):
JOHANNA ERSTICKTE NICHT IM AUTO
Gutachter widerlegen Killer-Aussage


Gießen – Vor 19 Jahren wurde die kleine Johanna (8), Tochter von Gabriele Bohnacker, entführt, missbraucht und getötet. Jetzt sitzt Killer Rick J. (42) der Mutter gegenüber auf der Anklagebank. Als im Mordprozess zwei Gutachter aussagen, wischt sich Mutter Bohnacker Tränen aus dem Gesicht.

Zwei Professoren der Uni-Klinik bringen die Darstellung von Rick J., wie die Achtjährige starb, gewaltig ins Wanken.

DIE AUSSAGE DES KILLERS WIRD SCHWER ERSCHÜTTERT!

Der 42-Jährige hatte gestanden, die Schülerin entführt und in seinen Kofferraum gesperrt zu haben. Dort sei das Kind erstickt ...

Prof. Dr. Hartwig Wilhelm Lehmann führt mit seinem Kollegen, Prof. Dr. Michael Sander (47), einen Test durch – mit genau solch einem Auto, in dem Johanna gestorben sein soll! Prof. Lehmann: „Ein baugleicher VW Jetta.“

Alles wird so rekonstruiert wie zur Tatzeit vor knapp 19 Jahren. Das Fahrzeug steht in einen Raum, in dem die gleiche Temperatur herrscht wie am 2. September 1999.

Lehmann: „Ich habe mich in den Kofferraum gelegt, bin verkabelt worden. Wir haben Gase und Temperatur gemessen. Man konnte das Tageslicht durch die Lüftungsschlitze sehen.“

Dann legt sich eine Polizistin in den VW: „Ihr Sauerstoffverbrauch ist größer als der von Johanna.“ Erst nach 106 Minuten schlägt die Polizistin Alarm, weil es ihr im Kofferraum zu heiß wird. Sauerstoff sei aber noch genug im Inneren des Wagens gewesen.

Laut Sachverständigen sei ausgeschlossen, „dass ein Ersticken einer Person bei einer Größe von 1,53 Metern und 30 Kilo in diesem Auto“ passiert sei.

Auch sein Kollege stützt diese Aussage: „In so einem Kofferraum kann man nicht ersticken.“

Prozess wird fortgesetzt.
Link zum Bericht aus der BILD-Zeitung: https://www.bild.de/regional/frankfurt/ ... .bild.html

Anmerkung: In dem Thread "Kindermord an Johanna Bohnacker in Ranstadt-Bobenhausen" des Allmystery-Forums wies am 13.06.2018 um 21:53 Uhr "Dreamcatcher89" auf einen Fehler im Bericht der BILD-Zeitung hin:
Beim 2. Absatz ist der Bildzeitung ein kleiner Fehler unterlaufen. Es müsste heißen 1.53m und 50kg. Das waren die Daten der Polizistin. Johanna war 1.30m mit 30kg.
1
Bild

Benutzeravatar
Diskussionsleitung
Salva
Administrator
Administrator
Beiträge zum Thema: 18
Reaktionen: 519
Beiträge: 7783
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Wohnort: Cadolzburg
Alter: 57
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#26

Ungelesener Beitrag von Salva » Fr, 10. Aug. 2018, 02:19

@DiegoTristan
DiegoTristan hat geschrieben:Anmerkung: In dem Thread "Kindermord an Johanna Bohnacker in Ranstadt-Bobenhausen" des Allmystery-Forums wies am 13.06.2018 um 21:53 Uhr "Dreamcatcher89" auf einen Fehler im Bericht der BILD-Zeitung hin:

Beim 2. Absatz ist der Bildzeitung ein kleiner Fehler unterlaufen. Es müsste heißen 1.53m und 50kg. Das waren die Daten der Polizistin. Johanna war 1.30m mit 30kg.
Ich bin der Meinung, dass das so nicht stimmt. Der Satz in der Bild
Laut Sachverständigen sei ausgeschlossen, „dass ein Ersticken einer Person bei einer Größe von 1,53 Metern und 30 Kilo in diesem Auto“ passiert sei.
müsste lauten:

Laut Sachverständigen sei ausgeschlossen, „dass ein Ersticken einer Person bei einer Größe von 1,30 Metern und 30 Kilo in diesem Auto“ passiert sei.

weil sich diese Aussage auf Johanna's Todesumstände bezieht.
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#27

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Sa, 11. Aug. 2018, 03:33

Ich gebe dir Recht, @Salva. Nur so macht es ja Sinn, wenn man den Kontext beachtet. Danke für den Hinweis. Da hat sich Dreamcatcher89 (auch wenn er die Verhandlung vor Ort mitverfolgt) wohl vergaloppiert.


Ein Bericht zum 8. Verhandlungstag (14.6.2018), wobei ich für mich besonders Wichtiges unterstrichen habe:
MORDFALL JOHANNA

Mühsame Spurensuche

Am Gießener Landgericht wird Rick J.’s Lügengespinst weiter zerpflückt: Alles deutet darauf hin, dass Johannas Leiche nackt im Wald abgelegt wurde.

Es ist eine mühsame Spurensuche, welche die 5. Große Strafkammer am Landgericht Gießen seit zwei Monaten unternimmt. Akribisch wird Punkt für Punkt durchgegangen, was am Spätnachmittag des 2. September 1999 mit dem Verschwinden der achtjährigen Johanna Bohnacker aus Ranstadt-Bobenhausen begonnen hat. Und Detail für Detail wird deutlich: Rick J. hat Johannas Entführung gestanden, ansonsten aber in vielen Punkten nicht die Wahrheit gesagt.

Zuschauer und Prozessbeobachter konnten den Verhandlungsverlauf auch am achten Verhandlungstag am Donnestag partiell nur indirekt verfolgen – dann nämlich, wenn sich Staatsanwalt, Nebenkläger, Verteidiger und Angeklagter am Richtertisch versammelten, um gemeinsam mit der Vorsitzenden Richterin Regina Enders-Kunze, den zwei beigeordneten Richtern und den zwei Schöffen Fotos oder Zeichnungen zu betrachten und deren Relevanz für die Verhandlung zu erörtern.

Am Donnerstag waren dies Aufnahmen von einer Fichtenschonung in der Gemarkung Lingelbach bei Alsfeld, in unmittelbarer Nachbarschaft zur A 5. Mehrere Schneisen sind an dieser Stelle von einem parallel zur Autobahn verlaufenden Wirtschaftsweg in den Wald geschlagen. An der Abzweigung einer dieser Schneisen hatte ein Spaziergänger am frühen Nachmittag des 1. April 2000 Knochenteile und Kleiderreste entdeckt und die Polizei verständigt.

Zwei Kriminalbeamte, die gegen 14 Uhr und kurze Zeit später verständigt wurden, konnten den Fundort und die Funde selbst detailliert beschreiben. Der kindliche Schädel, ein Teil des Unterkiefers, vier Zähne, ein Mittelfußknochen und einige Knochenfragmente – mehr war nach sieben Monaten Liegezeit im Wald nicht übriggeblieben – konnten nach einem DNA-Test Johanna zugeordnet werden, ebenso ein Haarbüschel, das mit Klebeband umwickelt war.

Schon bald nach dem Fund war auf einem der Klebebandreste vom Leichenfundort ein Teilfingerabdruck gesichert worden. Die große Hoffnung der damals ermittelnden »Soko Johanna«, diese »heiße Spur« werde sie zum Täter führen, erfüllte sich jedoch nicht. Ein Sachverständiger für Daktyloskopie beim Bundeskriminalamt erklärte dem Gericht gestern, wieso.

Neun bis zehn anatomische Merkmale wie charakteristische Linienführungen, Rundungen (»Augen«) und Bögen seien für eine sichere Identifizierung anhand von Fingerabdrücken notwendig, erklärte der Kriminalhauptkommissar. Beim Klebebandteilabdruck wurden jedoch nur acht solcher Merkmale festgestellt. Für Abgleiche sind im Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) des BKA sechs Millionen Datensätze gespeichert. Darunter befanden sich 1999 auch die Fingerabdrücke von Rick J., der wegen Drogendelikten und sexueller Übergriffe auf Mädchen und Jugendliche zu diesem Zeitpunkt schon mehrfach erkennungsdienstlich behandelt worden war. In all diesen Fällen war der Bereich seines Daumens, der 1999 den Teilabdruck auf dem Klebeband hinterließ, jedoch nicht klar genug zu erkennen. Erst ein nach dem Maisfeldfall im Februar 2017 mit modernem Gerät gescannter Fingerabdruck erbrachte im abermaligen direkten Abgleich den Nachweis, dass J. als Täter im Fall Johanna zumindest »nicht ausgeschlossen werden kann«.

Behauptung gerät ins Wanken

Eine Frage eher am Rande, deren Kontext sich letztlich als wesentlich für den Ausgang des Prozesses und das Strafmaß herausstellen könnte, richtete Rechtsanwalt Dietmar Kleiner als Vertreter der Nebenklage an die beiden Kriminalbeamten aus Alsfeld. Etwa 30 Meter, so das Ergebnis, und damit säuberlich voneinander getrennt, lagen die aufgefundenen Reste von Johannas T-Shirt und Jeanshose von ihren Knochenresten entfernt.

Damit gerät eine weitere zentrale Behauptung von Rick J. ins Wanken. Er will Johanna zwar entführt und betäubt, später auch ins Gesicht geschlagen haben, leugnet aber sowohl den Missbrauch als auch die Ermordung des Mädchens, dessen Tod ein Unfall gewesen sei.

Die Fundumstände drängen nun eine Schlussfolgerung auf: Johannas Leiche wurde nackt im Wald abgelegt, ihre Kleidung ein Stück von ihr entfernt, weil Rick J. die Achtjährige eben doch entkleidet hatte – mutmaßlich, um sich an ihr zu vergehen. Dazu würde passen, dass von Johannas Unterhose bis heute jede Spur fehlt.
Link zum Bericht aus der Wetterauer Zeitung: https://www.wetterauer-zeitung.de/regio ... 189,445805
1
Bild

Benutzeravatar
Diskussionsleitung
Salva
Administrator
Administrator
Beiträge zum Thema: 18
Reaktionen: 519
Beiträge: 7783
Registriert: 05.08.2014
Geschlecht:
Wohnort: Cadolzburg
Alter: 57
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#28

Ungelesener Beitrag von Salva » Sa, 11. Aug. 2018, 03:45

@DiegoTristan
DiegoTristan hat geschrieben:Nur so macht es ja Sinn, wenn man den Kontext beachtet. [...]
War nur eine unwichtige Anmerkung meinerseits.

DANKE dafür, dass du stets den aktuellen Prozessverlauf postest! :like:
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#29

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Mo, 3. Sep. 2018, 18:19

Ein Bericht zum 9. Verhandlungstag (27.6.2018):
Fall Johanna: Zeugin schildert vorm Landgericht ihre damaligen Erfahrungen mit dem Angeklagten

Die Angaben der vielleicht wichtigsten Zeugin, die aus eigenen Erfahrungen Licht ins dunkle Persönlichkeitsbild des Täters im Fall Johanna erbringen konnte, wurden gestern vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Gießen abgefragt. Die jetzt 36 Jahre alte Frau wohnt mittlerweile auf der Ferieninsel Ibiza, arbeitet dort und kam eigens per Flieger zur Verhandlung.


BOBENHAUSEN/GIESSEN - Die Angaben der vielleicht wichtigsten Zeugin, die aus eigenen Erfahrungen Licht ins dunkle Persönlichkeitsbild des Täters im Fall Johanna erbringen konnte, wurden gestern vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Gießen abgefragt. Die jetzt 36 Jahre alte Frau wohnt mittlerweile auf der Ferieninsel Ibiza, arbeitet dort und kam eigens per Flieger zur Verhandlung. Ihre Aussagen bestätigten und vertieften den Eindruck, den alle Prozessbeteiligten bisher vom Angeklagten aus Friedrichsdorf (Taunus) gewannen: Ein gewalttätiger Mensch mit sexuellen Abnormitäten, die bis hin ins äußerst Ekelhafte reichen.

Zu jenem Zeitpunkt im Jahr 1999, als die achtjährige Johanna Bohnacker aus Ranstadt-Bobenhausen am 2. September gewaltsam ihr Leben verlor, war die Zeugin mit dem des Mordes Beschuldigten leiert, erlebte mit ihm eine etwa sechsjährige Beziehung, die von schweren gewalttätigen Ausschreitungen gekennzeichnet war. Zum ersten Mal traf sie mit ihm zusammen, als sie erst zwölf Jahre alt war und der damals 18-Jährige ihr in der Wohnung seiner Mutter in Petterweil Nachhilfeunterricht erteilte. Dabei kam es bereits zum ersten Übergriff. Er habe sich lustig über sie gemacht und ihr plötzlich "die Zunge in den Hals gesteckt". Das war dem Mädchen so unangenehm, dass sie nie wieder hingehen wollte. Dennoch hinterließ er im Schulranzen der Zwölfjährigen einen Zettel mit dem Hinweis, dass sie "seine Traumfrau" wäre. Wieder ein deutlicher Hinweis in diesem Gerichtsverfahren, wie früh in seiner Vita sich der Angeklagte zu jungen Mädchen hingezogen fühlte.

Vier Jahre später begann dann das, was die Zeugin heute als dunkelste Phase ihres Lebens ansieht. In einer persönlichen Krise, die viele Teenager zu bewältigen haben, erinnerte sie sich an den einstigen Nachhilfelehrer, der bereits in Friedrichsdorf eine eigene Wohnung bezogen hatte und suchte ihn dort auf. Sie war gerade mal 16. Daraus entstand nach ihren Angaben im Zeugenstand eine sechs Jahre dauernde Beziehung, die für sie zum Albtraum geriet. Wobei sie nicht vergaß, zu erwähnen: "Das erste halbe Jahr war für mich eine Traumwelt." Da sei er durchaus zuvorkommend gewesen. Aber dann: Seine Ausfälligkeiten wurden immer schlimmer. Mal schlug der ihr die Beine blau, mal prügelte er sie eine halbe Stunde lang durchs Zimmer. Anschreien und körperliche Gewalt gehörten zur Tagesordnung, obwohl sie ihm sogar die Wohnung sauber hielt, Badewanne und Klo putzte, denn Reinlichkeit war nicht das Ding des Mannes, der ständig unter Drogeneinfluss stand. "Bis auf Heroin nahm er alles zu sich." Dies sei aber nicht der Grund für seine Perversitäten gewesen, denn Rauschgift, das auch sie in abgeschwächten Varianten konsumierte, gehörte für ihn zur Normalität.

Nicht normal ging es indes in der sexuellen Beziehung zu. Der Angeklagte habe ihr Praktiken abverlangt, die jedes Maß gängiger Spielregeln überstiegen und bis zu äußerst schmerzhaften Formen reichten. Einmal sei sie dabei in Ohnmacht gefallen, ein weiteres mal wollte er sie vorher mit Chloroform betäuben, was sie aber nicht einatmen konnte. Und immer wieder das Fesseln mit Klebeband und anderen Materialien. Höhepunkt der perversen Neigungen des Beschuldigten war, dass er die Zeugin dazu bringen wollte, ihre eigenen Fäkalien zu essen. Hinzu sagte er ihr, sie sei als Baby von ihren Eltern vergewaltigt worden, was jeglicher Grundlage entbehre. Aber das habe zu seinem Psychoterror gehört.

Psychisch abhängig

Warum sie die Beziehung nicht vorzeitig abbrach? Die psychische Abhängigkeit von ihm sei so groß gewesen und auch die nackte Angst. Was in ihm vorging, mag eine weitere Aussage der Frau erklären. Er wolle sie vernichten, weil er sie im Alter von zwölf nicht haben konnte, sagte der Friedrichsdorfer zu ihr, was wieder Rückschlüsse auf seine Affinität zu jungen Mädchen erbrachte. Auch Erkenntnisse über seine Psyche konnte die Zeugin einbringen: Ständig sei der Mann ohne Grund eifersüchtig gewesen, oft habe er darüber gejammert, er sei zu hässlich, körperlich zu klein geraten und niemand habe ihn lieb. An einen ganz wichtigen Punkt konnte sich die Frau allerdings nicht mehr erinnern: Der Tag, als Johanna sterben musste, weist für sie bezüglich des Verhaltens vom Täter keine Besonderheiten auf, die in ihrem Gedächtnis haften blieben.

Erst als der Angeklagte wegen Rauschgift- und Verkehrsdelikten für ein Jahr ins Gefängnis abwanderte, habe sie sich von ihm trennen können. Richterin Regine Enders-Kunze entlockte der wichtigen Zeugin durch geschicktes Nachfragen immer wieder neue Details.
Link zum Text aus dem Usinger Anzeiger: https://www.usinger-anzeiger.de/lokales ... n_18882339#
1
Bild

DiegoTristan
Level 1
Level 1
Beiträge zum Thema: 19
Reaktionen: 23
Beiträge: 126
Registriert: 13.02.2017
Geschlecht:
Alter: 41
Status: Offline

1999 | Ranstadt-Bobenhausen| Johanna Bohnacker (8) ermordet l Prozess

#30

Ungelesener Beitrag von DiegoTristan » Mo, 10. Sep. 2018, 20:25

Ein Bericht zum 10. Verhandlungstag (28.6.2018):
Rekonstruktion des Tathergangs am Landgericht Gießen

BOBENHAUSEN/GIESSEN – Vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Gießen hat am Donnerstag im Fall Johanna der Tathergang im Mittelpunkt gestanden, der vor knapp 19 Jahren zum gewaltsamen Tod der achtjährigen Johanna Bohnacker aus Bobenhausen führte. Einlassungen des Angeklagten bei seinem Geständnis waren die Grundlage für eine dreitägige, mit großem Aufwand betriebene Rekonstruktion der Sonderkommission der Kripo Gießen kurz nach der Verhaftung des 42-jährigen Friedrichsdorfers. Sie fand Ende November vergangenen Jahres in Bobenhausen statt und sorgte für bemerkenswerte Erkenntnisse.

Bei der Präsentation der Ermittlungsergebnisse durch einen 39-jährigen Kripo-Mann der Soko Johanna stellte sich einmal mehr heraus: Die bisherigen Einlassungen des Beschuldigten, der die Vorwürfe des Mordes und der Vergewaltigung bestreitet und den Tod des Kindes vielmehr als eine Art Unfall durch Erstickung darstellt, sind brüchig und bei wichtigen Eckpunkten kaum zu halten.

Die Kripo leistete unter der Federführung von Staatsanwalt Thomas Hauburger nach der Festnahme des Angeklagten offenbar akribische Arbeit, wie den Ausführungen des Kriminalbeamten zu entnehmen war. Er führte dem Gericht Aufnahmen von der Tatrekonstruktion vor, die verschiedene Blickwinkel auf das Geschehen am 2. September 1999 ermöglichten. Auch deswegen, weil mit diversen Kameras und einer Drohne gefilmt wurde.

Mehrere Szenen kamen dabei heraus: von der Entführung in Bobenhausen bis hin zu den weiteren Fahrtabschnitten, die der Angeklagte angeblich genommen hatte. Im Mittelpunkt stand das Ergreifen von Johanna am Bach in der Nähe einer Halfpipe am Rande von Bobenhausen. Eine Polizeibeamtin übernahm bei der Tatdarstellung den Part von Johanna, ein Polizist die Rolle des Täters. Richterin Regine Enders-Kunze fragte während und nach der Vorführung gezielt Details ab.

Schon der Wahrheitsgehalt einer Aussage des Beschuldigten, er habe zufällig gesehen, wie das Mädchen am Bach spielte, bekam Risse, denn von der dortigen Brücke aus, so wie er es ausgeführt hatte, war das wegen des Baum- und Strauchbewuchses gar nicht möglich. Auch seine Schilderung, er habe dann mit zwei Lenkvorgängen seinen VW Jetta, Baujahr 1984, auf der Kreisstraße gewendet, brach zusammen, denn der Polizist musste während der Rekonstruktion mit genau diesem Autotyp dort, wo es eine Leitplanke gibt, fünfmal vor- und zurücksetzen, um das Auto zu wenden. Für die Mutter des Opfers, Gabriele Bohnacker, geriet die Vorführung zur Tortur, als das Ergreifen ihrer Tochter am Bach dargestellt wurde. Mehrfach hielt sie sich die Hände vors Gesicht, weil das Grauen plötzlich wieder im Raum stand.

Allerdings ging die Rekonstruktion damals von ersten Angaben des Angeklagten aus, die er mittlerweile widerrufen hat. Daher stand das Auto bei den Videoaufnahmen 38 Meter vom Tatort entfernt. Später sagte der Beschuldigte aus, viel weiter auf dem Radweg an das Kind und ans Bachufer herangefahren zu sein.

Sollte er Johanna bereits aus dem Auto heraus auf dem Radweg gesehen haben, wäre eine weitere Einlassung des Angeklagten Makulatur, weil er das Gericht ständig davon überzeugen will, davon überrascht gewesen zu sein, dass es sich um ein so junges Mädchen handelte. Der Kripo-Beamte sagte: “Das hätte der Täter sehen müssen, denn der Radweg ist nur einige Meter von der Straße entfernt.”

Wahrscheinlich ist hingegen eine ganz andere, durch den Mann von der Soko vorgetragene Analyse der Situation: Der Täter beobachtete damals die Szenerie auf der Halfpipe schon vor der Entführung ganz genau und schlug gezielt zu, als drei andere Spielkameraden von Johanna den Ort verließen und das Opfer dann ganz alleine zum Bach fuhr.

Der kleine, untersetzte und bullige Mann, der sonst oft vor sich hinstarrt, redete während der Tatrekonstruktion aufgeregt auf seine beiden Anwälte Thomas Ohm und Uwe Krechel ein, schob ihnen Zettel zu und schüttelte häufig den Kopf. Offenbar geriet seine Strategie ins Wanken, bloß nicht als sexuell motivierter Kindermörder entlarvt zu werden. Weil auch er weiß, dass seine Haftstrafe dann von langer Dauer sein wird.

Breiten Raum nahm im Video außerdem die Fesselung des Mädchens mit Klebeband ein. 15 Meter dieses Materials hatte der Angeklagte der Kleinen wohl um den Kopf gewickelt, was die Soko an einer vom DRK besorgten Puppe nachvollzog. Bei diesem Prozedere stellte sich laut Soko heraus, dass es kaum möglich gewesen sein kann, darauf zu achten, dass die Nase des Mädchens zum Atmen frei blieb.

Zumal der Täter sich am Donnerstag in der Hektik des Geschehens selbst schwer belastete, als es ihm spontan entfuhr, er habe Johanna ja von hinten den Kopf umwickelt. Wie er so erkennen konnte, dass die Nase frei blieb? Die Antwort auf diese Frage blieb er schuldig. Weiterhin nebulös bleibt die Darstellung des Angeklagten, er habe Johanna mit einem Seil, das er zufällig am Zaun einer Koppel fand, gefesselt. Die Kripo hat ein Seil, das sie am Ablageort der Leiche in einem Waldstück bei Alsfeld sicherstellte, genau ausgewertet. Da war der Fachknoten “Doppelter Ankerstich” erkennbar. Nur Spezialisten beherrschen das. Bei der Wohnungsdurchsuchung des Beschuldigten fanden die Ermittler seinerzeit auch ein Buch, das sich mit solchen Knoten beschäftigt. Nachdem er damit konfrontiert worden war, ging der Angeklagte in die Defensive: “Das muss reiner Zufall gewesen sein.”

Als die Prozessbeteiligten allesamt um den Richtertisch versammelt waren, sollte der Angeklagte die Fixierung mit einem Seil zeigen, das der Kripo-Beamte mitgebracht hatte. Kurzerhand stellte sich Thomas Hauburger zur Verfügung, um sich die Unterarme fesseln zu lassen. Ein vom Angeklagten gefesselter Staatsanwalt, das dürfte ins Raritätenkabinett des Landgerichts Gießen eingehen.
Link zu der Seite, wo ich den Text gefunden habe: http://aktnach.org/giesen/2018/07/01/32 ... iesen.html

Auf der gleichen Seite steht übrigens zusätzlich zu dem von mir geposteten Text eine leicht davon abweichende zweite Version des Textes. Ich bin mir aber ziemlich sicher, daß es sich um den richtigen Verhandlungstag (also den 28.6.) handelt.
1
Bild

Antworten <>

Zurück zu „Abgeschlossene Gerichtsprozesse“

Wer ist online?

0 Mitglieder | 3 Gäste