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Hannover: Nach seiner Säure-Attacke - Peiniger von Vanessa Münstermann will in Revision gehen
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Diskussionsleitungsweetdevil31
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Hannover: Nach seiner Säure-Attacke - Peiniger von Vanessa Münstermann will in Revision gehen
Nach seiner Säure-Attacke: Peiniger von Vanessa Münstermann will in Revision gehen
Dienstag, 20.09.2016, 12:17
Erst nahm er sein Urteil an – mit den Worten „Ich habe diese Strafe verdient“. Jetzt hat es sich Daniel F. offenbar anders überlegt, denn der zu zwölf Jahren Haft verurteilte gebürtige Brasilianer will in Revision gehen.
Seit Vanessa Münstermann von ihrem Ex attackiert wurde, ist ihr Gesicht schwer entstellt.
Dienstag, 20.09.2016, 12:17
Erst nahm er sein Urteil an – mit den Worten „Ich habe diese Strafe verdient“. Jetzt hat es sich Daniel F. offenbar anders überlegt, denn der zu zwölf Jahren Haft verurteilte gebürtige Brasilianer will in Revision gehen.
Seit Vanessa Münstermann von ihrem Ex attackiert wurde, ist ihr Gesicht schwer entstellt.
FocusGegenüber FOCUS Online bestätigte Dr. Stephan Loheit, Gerichtssprecher des Landgerichts Hannover, dass über den Verteidiger des Angeklagten ein Antrag eingegangen sei.
Im Februar hatte der 32-Jährige seine Ex-Freundin Vanessa Münstermann mit extrem aggressiver Säure überschüttet – sein Ziel, sie „hässlich zu machen“, hatte er erreicht. Denn: Seit dem Angriff sind das Gesicht und Teile des Oberkörpers der 27-Jährigen schwer entstellt.
Sind ihm zwölf Jahre Haft nicht genug?
Warum nun der Sinneswandel des erst so einsichtigen Attentäters? Bereits während des Gerichtsprozesses habe Daniel F. eine 15-jährige Haftstrafe gefordert, erklärte sein Anwalt Max Marc Malpricht gegenüber "Spiegel Online". Beim damaligen Schuldspruch habe er eine Revision zunächst ablehnt, mit den Worten: "Ich möchte keine Revision einlegen, in anderen Ländern hätte ich die Todesstrafe erhalten".
Jetzt will der 32-Jährige doch in Berufung gehen – um eine längere Haftstrafe zu erreichen. "Wenn er weiterhin die 15 Jahre möchte, dann werde ich die für ihn beantragen." Über den ungewöhnlichen Wunsch des Angeklagten ist selbst der Verteidiger erstaunt: "So etwas ist mir noch nicht untergekommen."
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