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BKA: Erhebung offener Haftbefehle Politisch motivierte Kriminalität – rechts
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DiskussionsleitungSalva
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BKA: Erhebung offener Haftbefehle Politisch motivierte Kriminalität – rechts
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit Personen auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Nicht vollstreckte Haftbefehle - Stand März 2019
Ende März 2019 bestanden bundesweit insgesamt 657 noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 497 Personen, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind.
Offene Haftbefehle wegen einer terroristischen Tat gab es nicht.
18 Haftbefehlen lag ein politisch rechts motiviertes Gewaltdelikt zugrunde (z. B. Körperverletzungsdelikte oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 90 weitere Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation, wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen und Beleidigungen. Die restlichen 83 Prozent der Fälle sind dem Bereich der Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Verkehrsdelikte u. a. zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet worden.
Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen Fahndungssystemen, sodass jeder Polizeikontakt zur sofortigen Festnahme führen wird. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen September 2018 und März 2019 mehr als 50 % der Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden, vollstreckt wurden, zeigt, dass die Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Allerdings ergibt sich aus dem fortlaufenden Kriminalitätsgeschehen, dass neue Haftbefehle zu anderen oder sogar den gleichen Personen ebenso fortlaufend erstellt und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
Quelle: Bundeskriminalamt
Nicht vollstreckte Haftbefehle - Stand März 2019
Ende März 2019 bestanden bundesweit insgesamt 657 noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 497 Personen, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind.
Offene Haftbefehle wegen einer terroristischen Tat gab es nicht.
18 Haftbefehlen lag ein politisch rechts motiviertes Gewaltdelikt zugrunde (z. B. Körperverletzungsdelikte oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 90 weitere Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation, wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen und Beleidigungen. Die restlichen 83 Prozent der Fälle sind dem Bereich der Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Verkehrsdelikte u. a. zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet worden.
Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen Fahndungssystemen, sodass jeder Polizeikontakt zur sofortigen Festnahme führen wird. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen September 2018 und März 2019 mehr als 50 % der Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden, vollstreckt wurden, zeigt, dass die Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Allerdings ergibt sich aus dem fortlaufenden Kriminalitätsgeschehen, dass neue Haftbefehle zu anderen oder sogar den gleichen Personen ebenso fortlaufend erstellt und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
Quelle: Bundeskriminalamt
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